Suche Mitstreiter für Sammelklage Hamburg

l3l23p @, Dienstag, 02.10.2012 (vor 4196 Tagen) @ Alfred

» Das ist hier die falsche Seite, denn das ist keine Frge der ZWSt sondern
» des Melderechts.
» Ein Alleinstehender, der sich (berufsbedingt) vorwiegend an einem Ort
» aufhält, ist an diesem Ort mit Hauptwohnung zu registrieren, wenn er
» daneben eine andere Wohnung zeitlich untergeordnet nutzt.

bist du Hobbyanwalt oder wie ist deine Argumentation jetzt zu verstehen. Es geht hier ums Prinzip und die Hamburger Zweitwohnungssteuerverordnung. Eheleute und (eingetr) Lebenspartnerschaften sind steuerbefreit, sofern sie einen berufsbedingten Zweitwohnsitz in HH und Hauptwohnsitz außerhalb HH inne haben, eheänliche Lebengemschaften jedoch nicht... Theoretisch wäre eine Umkehr der Meldesituation von Neben auf Hauptwohnung ja möglich. Die Frage stellt sich dann, ob das FA dann Probleme bei der doppelten Haushaltsführung macht...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion