Ausnahme?
Hi Yvonne!
Da ich mit Zweitwohnsitz auch noch bei meinen Eltern hier in Dresden gemeldet bin, habe ich mich mal schlau gemacht. Im Infoblatt der Landeshauptstadt heißt es dazu:
Besteht Steuerpflicht ...
... wenn die Kinder mit Nebenwohnsitz in der Wohnung ihrer Eltern gemeldet sind >Nicht der Steuerpflicht unterliegt die Unterkunft, die Eltern ihren in Ausbildung
befindlichen Kindern in der elterlichen Wohnung gewähren.
Viele Grüße!
Daniel
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