pro-Forma Zweitwohnsitz

Daniel Lahmann @, Dresden, Donnerstag, 12.01.2006 (vor 7160 Tagen) @ wilhelm

Hi Wilhelm,

falls du verheiratet sein solltest, greift folgende Regel, die dich befreit:

Besteht Steuerpflicht wenn ich auf die Nebenwohnung in Dresden aus beruflichen Gründen
oder wegen meiner Ausbildung angewiesen bin >

Grundsätzlich: Ja, und zwar auch dann, wenn z.B. Studenten Mittel nach dem BAföG erhalten. Die Zweitwohnungssteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden sieht allerdings eine Befreiung für Wohnungen vor, die
verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in Dresden innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb Dresdens befindet
.

Viele Grüße!

Daniel


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