Zweitwohnsitzsteuer bei Schülern

René ⌂ @, Donnerstag, 12.01.2006 (vor 6701 Tagen) @ Jessica

» Weiß jemand wie hoch die Steuer ist>

10 % der Jahreskaltmiete. Da sie vermutlich keine Miete zahlt, wird eine ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen.

» Und ob eine Schülerin auch Steuern dafür zahlen muss>

viele Orte schließen die Besteuerung Minderjähriger aus, in der Kölner Satzung ist davon nichts zu finden!


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