Nachträgliche Ummeldung in DD noch möglich?

Thomas Weihermüller @, Dresden, Donnerstag, 12.01.2006 (vor 6651 Tagen) @ haschimagic

Hallo Martin,

die Stadt Dresden erhebt aus Billigkeitsgründen keine Steuer, wenn die Ummeldung zum Hauptwohnsitz noch bis zum 31. Januar 2006 erfolgt.

Viele Grüße
Th. Weihermüller
Steueramt Dresden


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