ZWS mit Vermietung an Verwandte

Susl @, Montag, 15.10.2012 (vor 4621 Tagen)

Hallo miteinander!
Ich komme gleich zur Sache: Ich bin Studentin in Bayern und wohne momentan in einer schönen Wohnung, die das Eigentum meiner Oma ist, die aber nicht in Bayern wohnt.

1. Ich nehme an mit einer Vermietung kann man der ZWS entfliehen, aber woher weiß ich wie hoch die Miete sein muss> Habe mal was von 75% der ortsüblichen Miete bei verwandten gelesen..

2. Was ist mit einer Teilvermietung> Zwei Zimmer an mich, zwei Zimmer an sie als Mieter und EIgentümer > habe so was Ähnliches mal gehört, aber zumindest hier im Forum nichts gefunden. Hat das dann was mit dieser seltsamen Definition der Wohnung mit Bad und Küche zu tun>

3. Oder spezifisch Bayern: es gibt doch eine Befreiung bei EInkünften unter 25000, kann mir jemand was Näheres dazu erklären, ich trau der heimeligen Verwaltung nicht so recht übder den Weg ;)

Danke im Vorraus!

ZWS mit Vermietung an Verwandte

Alfred @, Montag, 15.10.2012 (vor 4621 Tagen) @ Susl

Skepsis ist immer abgebracht, denn es gibt nichts, wozu Verwaltungen und Verwaltungsgerichte nicht fähig sind.

Für eine präzise Antwort wäre es vorteilhalft, die Kommune zu kennen, in der Omas Wohnung liegt. Grundsätzlich gilt aber folgendes:
Wer Eigentümer einer Wohnung ist, ist für die Zweitwohnungsteuer unerheblich. Es kommt aufs Innehaben an(kann sein, dass da die eine oder andere Kommune damit Probleme hat, aber eigentlich ist das höchstrichterlich geklärt). Wenn Oma Dir also die Wohnung vermietet (auch zum Nulltarif) oder unentgeltlich überlässt, bist Du Inhaberin der Wohnung und wenn Du für diese Wohnung nicht mit Nebenwohnung registriert bist, gibt es keine Zweitwohnungsteuer – weder für Dich noch für Oma. Die bayerische Armutsgrenze ist damit bedeutungslos.

ZWS mit Vermietung an Verwandte

Susl @, Montag, 15.10.2012 (vor 4621 Tagen) @ Alfred

Die Wohnung liegt in München,
das hört sich super an was du da schreibst, aber ich bin immer noch misstrauisch, denn unter dieser Internetadresse
http://grosseltern-report.de/posts/597-wohnungsvermietung-an-verwandte
habe ich einen Ausschnitt gefunden, in dem als Voraussetzung für volle steuerliche ABsetzung 75% der ortsüblichen Miete fällig sind..schneidet sich das nicht mit der ZWS>

Wenn du allerdings recht hast, heißt das, ich muss mich einfach nur ummelden oder müssen wir dann einen offiziellen Mietvertrag machen, auch beim Nulltarif>
Danke für die Antwort!

ZWS mit Vermietung an Verwandte

Alfred @, Montag, 15.10.2012 (vor 4621 Tagen) @ Susl

Misstrauen ist nie verkehrt. Aber hier geht es um zwei verschiedene Dinge- Unter der genannten Internetadresse geht es um Mieteinkünfte und um die Absetzbarkeit von Wohnungen. Das ist eine Frage der Einkommensteuer und fällt in die Zuständigkeit des Finanzamtes.
Meine Antwort bezog sich ausschließlich auf die Zweitwohnungsteuer. Das ist eine örtliche Aufwandsteuer und fällt in Deinem Fall in die Zuständigkeit der Münchener Stadtkämmerei, hier: Kassen- und Steueramt. Wenn Du Dich in München melderechtlich mit Haupt- oder Nebenwohnung registrieren lässt, brauchst Du eigentlich gar nichts zu machen. Um ganz sicher zu gehen, wäre ein Mietvertrag trotzdem optimal – damit die Stadt nicht auf die Idee kommt, Deine Oma wegen der Zweiwohnungsteuer zur Kasse zu bitten. Letztlich geht es um die rechtliche Verfügungsgewalt hinsichtlich der Wohnung – die läge dann bei Dir als Mieterin. Die Miethöhe ist in diesem Fall belanglos, sie kann auch bei Null liegen.
Sollest Du Dich allerdings in München mit Nebenwohnung registrieren lassen, wird Zweitwohnungsteuer fällig.