Zweitwohnungssteuer für Parallelhaushalt in München?

Reisender @, Montag, 15.10.2012 (vor 4676 Tagen)

Hallo,

meine Lebensgefährtin hat ein Haus in München und arbeitet auch in München. Ich wohne auf dem Land und arbeite als Selbständiger überregional (auch in und um München). Unsere Wochenenden verbringen wir mal hier, mal dort.

Verschiedene Versicherungen bieten die beitragsfreie Mitversicherung von Lebenspartnern, allerdings muss wenigstens ein gemeinsamer Wohnsitz vorhanden sein.

Welche steuerlichen Folgen hätte es, wenn ich meinen Zweitwohnsitz nun unter der Anschrift meiner Partnerin melde> Dabei handelt es sich nicht um einen Scheinwohnsitz (s. o.)!

Danke

Zweitwohnungssteuer für Parallelhaushalt in München?

Alfred @, Dienstag, 16.10.2012 (vor 4675 Tagen) @ Reisender

Zu den steuerlichen Folgen hier nur die ZWSt. Die einkommensteuerrechtlichen Fragen bleiben offen.
Beachten: Die Registrierung erfolgt mit Nebenwohnung und nicht mit Zweitwohnung – einen Wohnsitz kann man nicht anmelden. Das hat zur Folge, dass bei Registrierung einer Nebenwohnung München durchaus der gemeinsame Wohnsitz sein kann. Zweitwohnungsteuerrechtlich fällt keine Zweitwohnungsteuer an, wenn Du nicht (Mit)Inhaber der Wohnung wirst, sondern Dir nur eine jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit geboten wird – ein finanzieller Beitrag Deinerseits zur Miete/den Nebenkosten dürfte dabei unschädlich sein. Darauf einstellen, dass die Stadt bei dieser Konstellation bürokratische Schwierigkeiten hat und macht, Recht bekommen dürfte sie allerdings nicht.