Zweitwohnungssteuer für Parallelhaushalt in München?
Zu den steuerlichen Folgen hier nur die ZWSt. Die einkommensteuerrechtlichen Fragen bleiben offen.
Beachten: Die Registrierung erfolgt mit Nebenwohnung und nicht mit Zweitwohnung – einen Wohnsitz kann man nicht anmelden. Das hat zur Folge, dass bei Registrierung einer Nebenwohnung München durchaus der gemeinsame Wohnsitz sein kann. Zweitwohnungsteuerrechtlich fällt keine Zweitwohnungsteuer an, wenn Du nicht (Mit)Inhaber der Wohnung wirst, sondern Dir nur eine jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit geboten wird – ein finanzieller Beitrag Deinerseits zur Miete/den Nebenkosten dürfte dabei unschädlich sein. Darauf einstellen, dass die Stadt bei dieser Konstellation bürokratische Schwierigkeiten hat und macht, Recht bekommen dürfte sie allerdings nicht.
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- Zweitwohnungssteuer für Parallelhaushalt in München? -
Reisender,
15.10.2012
- Zweitwohnungssteuer für Parallelhaushalt in München? - Alfred, 16.10.2012