News: Keine ZWS für Verheiratete

René ⌂ @, Donnerstag, 10.11.2005 (vor 7173 Tagen)

Das Bundesverfassungsgericht stufte die Zweitwohnsitzsteuer für Verheiratete als unzulässig ein. Wenn ein Ehepartner berufsbedingt in einer anderen Stadt eine Zweitwohnung unterhalten muß, braucht dieser keine Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen. Ehepartner haben - laut Auffassung des Bundesverfassungsgericht - aufgrund des Meldegesetzes keine Wahlmöglichkeit für den Hauptwohnsitz. Nach dem Grundgesetz steht die Ehe unter besonderen Schutz.

Die Kernaussage des Urteils ist zweigeteilt:
[ul][li]Grundsätzlich können auch die Zweitwohnungen von Berufspendlern (und damit wohl auch von Auszubildenden und Studenten) besteuert werden[/li][li]freizustellen sind nur Wohnungen, die verheiratete Personen aus beruflichen Gründen innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute in einer anderen Stadt befindet.[/li][/ul] Siehe dazu auch Verfassungsrichter verbieten Zweitwohnungssteuer (via Tagesschau)

Urteil des BVGs zur Ehe

Andi, Sonntag, 15.01.2006 (vor 7107 Tagen) @ René

Hallo, kann mir jemand sagen, wie das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu werten ist> Die ZWS diskriminiere die grundgesetzlich geschützte Ehe und ist deshalb für Verheiratete verfassungswidrig. Schön, dass ich mittlerweile verheiratet bin, aber mich beträfe es noch für ein paar Monate aus meiner ledigen (wenn auch nicht wirklich Junggesellen-) Zeit. Ich bin als Bundeswehrsoldat nach Köln versetzt (=befohlen) worden und soll(te) hier ZWS bezahlen. Das Urteil des BVG hilft mir zwar ein großes Stück weiter, aber aus solidargemeinschaftlicher Sicht ist es kein großer Wurf. Denn mich stört, dass in erster Linie die Ehe geschützt werden soll und nicht vordergründig das ehrliche Arbeiten, was viel richtiger und wichtiger wäre. Vater Staat verlangt von uns Mobilität und die Bereitschaft, auch weit entfernte Arbeit anzunehmen, und auf kommunaler Ebene wird man hintenrum dafür bestraft. Jede Zweitwohnung aus rein beruflichen (und berufvorbereitenden) Gründen müsste daher steuerfrei sein, aber das hat das BVG nicht gesagt, oder>

Urteil des BVGs zur Ehe

Thomas Weihermüller @, Dresden, Sonntag, 15.01.2006 (vor 7107 Tagen) @ Andi

Das Bundesverfassungsericht hat entschieden: Zweitwohnungssteuer für verheiratete Berufspendler ist verfassungswidrig, wenn die gemeinsame Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Stadt liegt. Das BVerfG hat aber genauso deutlich gesagt, daß die Zeitwohnungssteuer für unverheiratete Berufspendler (und damit wohl auch für Azubis und Studenten) zulässig ist. Für Interessenten:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs20051011_1bvr123200