Düsseldorf Pflege der Eltern wird besteuert?

Pflegerin @, Montag, 22.10.2012 (vor 4463 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe heute ein Anschreiben der Stadt Duesseldorf erhalten.:confused:
Hier wurden wir (jeweils mein Mann und ich separat) "informiert", dass ab kommenden Jahr eine Steuer auf den Zweitwohnsitz erhoben wird.

Mein Mann und ich sind bei den Eltern mit einem Zweitwohnsitz angemeldet, da wir (immer einer von uns) jeweils wechselnd unsere Nächte zur Betreuung und Pflege der Eltern dort übernachten und nach der Arbeit auch immer dort sind.
Wir zahlen keine Miete oder ähnliches.

Nun sollen wir für diesen Einsatz (wir verbringen quasi die ganze Freizeit dort, damit die zwei nicht ins Heim müssen) bestraft werden> Habe ich das richtig verstanden> :crying:

Die Dame an der "Hotline" der Stadt teilte mir mit, dass Sie dazu nichts sagen könne. Eine Satzung wäre ja auch noch garnicht "durch" und ob es Ausnahmen gibt, wäre auch unklar. :-(

Weiterhin verstehe ich nicht, warum mein Mann und ich jeweils einen Brief erhalten haben> Müssten wir jetzt beide jeweils die Abgaben zahlen>

Gibt es in diesem Bereich eventuell auch schon Urteile> Ich finde nur immer Urteile zu Zweitwohnsitzen für Studenten oder Pendler.

Über Ihre/Eure Hilfe wäre ich SEHR, SEHR dankbar!

LG,
Pflegerin

Düsseldorf Pflege der Eltern wird besteuert?

Alfred @, Montag, 22.10.2012 (vor 4463 Tagen) @ Pflegerin

Wenn noch keine Satzung vorliegt, ist es natürlich schwer, was Genaues zu sagen. Aber das Rad neu erfinden können die Düsseldorfer auch nicht (wenn sie schon so blöd sind, eine ZWSt einzuführen). Das Anschreiben kenne ich auch nicht, dürfte aber auch nicht besonders originell sein. Wenn kein Termin für eine Rückäußerung drin steht, ist es eher bedeutungslos.

Zu den Begrifflichkeiten: Jeder von Euch ist mit Nebenwohnung (nicht mit Zweitwohnsitz) in Düsseldorf registriert. Das ist, so wie es scheint, melderechtlich auch korrekt, wenn es eine gemeinsam genutzte Hauptwohnung gibt. Deswegen wurdet Ihr auch einzeln angeschrieben.

Vom Grundsatz her gibt es jede Menge Urteile, die anwendbar sind. Bei Euch dürfte zutreffen: Inhaber der Wohnung sind die Eltern, Ihr seid nur Nutzer. Zweitwohnungspflichtig kann aber nur der Inhaber einer Zweitwohnung sein. Deswegen dürfte für Euch auch keine ZWSt anfallen, allenfalls bürokratischer Ärger.

Düsseldorf Pflege der Eltern wird besteuert?

Pflegerin @, Dienstag, 23.10.2012 (vor 4462 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

In dem Anschreiben steht, dass ab 01.01.13 eine Zweitwohnsitzsteuer auf Nebenwohnsitze eingeführt wird.
Bemessungsgrundlage sei die Jahres-Nettokaltmiete; Steuersatz würde vorauss. 10 % betragen. Anbei sei ein Formular, dass wir ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt zurück senden sollen.

Der Fragebogen würde "alle" Konstellationen abdecken.
- Nebenwohnung wird aufgegeben zum...
- Bisherige Nebenwohnung wurde aufgegeben und eine neue begründet.
- Nebenwohnung wird zur Hauptwohnung erklärt & die bisherige Hauptwohnung wird zur Nebenwohnung erklärt.

Hier hat man aber niergendwo Platz, eine Anmerkung dazu zu schreiben. Frech finde ich dann den folgenden Satz:
"Man möchte jedoch von Vorsprachen im Kontext absehen."
Man soll zahlen aber eine Info, wie das genau laufen soll, die soll man nicht erhalten> Wo gibt´s das denn> :angry:

Mein Mann meinte schon, dann melden wir eben den Nebenwohnsitz ab, aber das ist doch nicht richtig sich ins Boxhorn jagen zu lassen, oder> :no:

Ok, ich werde Urteile in diesem Zusammenhang (wir Hauptwohnsitz woanders/Eltern Eigentümer) googlen. Aber dass auf die Eltern dann die Steuer zukommmt (wenn wir raus sind), das ist nicht so, oder>

VG,
Pflegerin

Düsseldorf Pflege der Eltern wird besteuert?

Alfred @, Dienstag, 23.10.2012 (vor 4462 Tagen) @ Pflegerin

Das Ganze scheint mir erst Mal eine Art "Vorerhebung" zu sein, um das Melderegister zu „bereinigen“ und noch nicht die „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“. Insofern dürfte da kein Bescheid/keine Zahlung drohen. Wäre auch widersinnig, wenn es noch nicht mal eine Satzung gibt.

Eine Notwendigkeit, die Nebenwohnungen abzumelden, besteht nicht. Es wäre melderechtlich wohl auch falsch. Allerdings wird irgendwann die Aufforderung zur Abgabe einer ZWSt-Erklärung kommen. Da sollte man aufpassen, was man schreibt.
Die richtige Antwort auf das Anschreiben wäre in Eurem Fall: „Die Nebenwohnung wird beibehalten“
Ergänzend sollte man noch hinzufügen: Ich habe die Nebenwohnung nicht inne und bitte daher, von weiteren Anfragen anzusehen.“ Hilft wahrscheinlich nichts, weil es eh kein Mensch liest, aber man kann es später verwenden.

Die „passendste“ Entscheidung wäre wohl:
BVerwG Urteil vom 13.05. 2009 - 9 C 8.08.

Düsseldorf Pflege der Eltern wird besteuert?

Gustav @, Dienstag, 23.10.2012 (vor 4462 Tagen) @ Alfred

» Das Ganze scheint mir erst Mal eine Art "Vorerhebung" zu sein, um das Melderegister zu „bereinigen“ und noch nicht die „Erklärung zur » Zweitwohnungsteuer“. Insofern dürfte

Die Städte und Kommunen werden immer dreister, bisher hat man erst als die Entscheidung gefallen war ob man die Zweitwohnungssteuer erheben würde, sich damit befasst die betroffenen zu informieren - nun bahnt sich eine neue Masche an, man versednt schon vorab Steuererklärungen obwohl noch gar nicht entschieden ist, dass man die Steuererhebung beschließen würde!!!
Auf die Anforderung der Satzung gibts dann folgende Antwort aus der Steuerverwaltung:
eine rechtsgültige Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer gibt es derzeit noch nicht. Es ist geplant, zum 01.01.2013 eine Zweitwohnungssteuer in Düsseldorf einzuführen. Hierüber wird der Rat der Stadt jedoch voraussichtlich erst in seiner Sitzung im Dezember d. J.beraten und ggf. sodann die entsprechende Satzung verabschieden. Nähere verbindliche Informationen kann ich Ihnen derzeit leider noch nicht erteilen.

wie armselig muss sich der Sachbearbeiter im Steueramt eigentlich vorkommen >
Oder es sei die Frage erlaubt- wenn man keine Arbeit hat und zuviel Personal, dann muss man dieses beschäftigen und auch Unkosten produzieren, damit man später die Besteuerung rechtfertigen kann>

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Alfred @, Dienstag, 23.10.2012 (vor 4462 Tagen) @ Gustav

» ...man versednt schon vorab Steuererklärungen obwohl
Ob es eine Steuererklärung ist, ist noch lange nicht raus. Handelt sich wohl eher um eine Vorabinformation/Vorwarnung. Deswegen sind Anfragen an die Stuerverwaltung auch sinnlos

» wie armselig muss sich der Sachbearbeiter im Steueramt eigentlich vorkommen
Armselig sind die Stadträte, die zustimmen. Da ist es völlig egal, wie der Sachbearbeiter sich vorkommen mag. Er hat nichts zu erntscheiden.

Düsseldorf Pflege der Eltern wird besteuert?

Himbim13 @, Dienstag, 23.10.2012 (vor 4462 Tagen) @ Pflegerin

» Über Ihre/Eure Hilfe wäre ich SEHR, SEHR dankbar!
»
Sehr geehrter/e Zweitwohnungsteuer Betroffener/ne.
Hier muss man sich doch Fragen wer die eigentlichen Schmarotzer sind! Die Beruftätigen, die Studenten oder etwa die kleinen Rentner,die Hilfsbereiten die zum wiederholten Male in ihrem Leben um ihr erarbeitetes und für das Alter vermeintlich sicher angelegtes Geld abgezockt werden. Abgezockt von Subjekten, die in Leben noch nichts gearbeitet haben. Die nur verteilen aber nichts erarbeiten können. Hier wird doch wieder einmal klar was für ein Irrsinn diese Steuer ist. Sie widerspricht der von Herrn Gauck vertretenen These, diese Republik wäre ein Land in dem Eigenverantwortung in Freiheit als oberste Priorität gegeben wäre.
Im Gegenteil, diese Steuer mit ihren vielfältigen Facetten, die der Normalbürger in keinster Weise durchschaut, kennzeichnet viel Ausbeutung und Unterdrückung der Bürger. Es erinnert an frühere Kleinstaaterei der letzten Jahrhunderte. Diese Sachlage wird von den Gerichten, als auslegende Institutionen der von den Politikern verabschiedeten Gesetze und Verordnungen wie in den vergangenen Systemen postuliert. Deshalb wer glaubt auf dem Rechtsweg eine grundlegende Veränderung zu bekommen geht einem Irrglauben nach. Wenn bereits entschieden wurde, dass eine solche Steuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist wird höchstens in Nuancen entschieden.
Eine Änderung oder Abschaffung dieser Neidsteuer kann oder wird nur auf dem politischen Weg erreichbar sein. 2013 sind Bundestagswahlen und in einigen Bundesländern, wie in Bayern Landtagswahlen. Die Landesregierungen entscheiden, ob diese Neidsteuer von den Kommunen erhoben werden können. Die Zweitwohnungsteuerzahler sind aber durch die Landeswahlgesetze bei Kommunalwahlen ausgeschlossen. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit im Rahmen ihres Wahlrechtes auf Länder- bzw. Bundesebene ihre Ablehnung den Verantwortlichen durch ihr Votum klar zu machen. Die einzige Antwort der betroffenen Steuerzahler sollte deshalb sein diese wirklichen Schmarotzer, gleich welcher Partei, den Laufpass zu geben.
Eine Rechtfertigung der Einwohnerveredlung mittels den Landesmeldegesetz (behördliche Festsetzung der Hauptwohnung) entspricht bei den heutigen Datenübermittlungsmöglichkeiten steinzeitlichen Verhaltens. Es stellt sich die Frage ob dieser Dirigismus nicht einen Eingriff in den ausschließlichen privaten Freiraum eines Bürgers darstellt, der durch die Grundrechte der Menschwürde geschützt und jedem Eingriff des Staates entzogen sein dürfte.
Nur eine Geschlossenheit der Betroffene als stetiger Tropfen dürfte dazu führen den Stein der Ignoranz zu höhlen. Ein Zusammenschluss wie in Bayern (s. Rebell) sollte überlegenswert sei.