Düsseldorf Pflege der Eltern wird besteuert?
Das Ganze scheint mir erst Mal eine Art "Vorerhebung" zu sein, um das Melderegister zu „bereinigen“ und noch nicht die „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“. Insofern dürfte da kein Bescheid/keine Zahlung drohen. Wäre auch widersinnig, wenn es noch nicht mal eine Satzung gibt.
Eine Notwendigkeit, die Nebenwohnungen abzumelden, besteht nicht. Es wäre melderechtlich wohl auch falsch. Allerdings wird irgendwann die Aufforderung zur Abgabe einer ZWSt-Erklärung kommen. Da sollte man aufpassen, was man schreibt.
Die richtige Antwort auf das Anschreiben wäre in Eurem Fall: „Die Nebenwohnung wird beibehalten“
Ergänzend sollte man noch hinzufügen: Ich habe die Nebenwohnung nicht inne und bitte daher, von weiteren Anfragen anzusehen.“ Hilft wahrscheinlich nichts, weil es eh kein Mensch liest, aber man kann es später verwenden.
Die „passendste“ Entscheidung wäre wohl:
BVerwG Urteil vom 13.05. 2009 - 9 C 8.08.
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