Zweitwohnsitzsteuer

Erich @, Dienstag, 30.10.2012 (vor 4455 Tagen)

Hallo,
meine Ehefrau und ich besitzen im Ruhrgebiet eine Eigentumswohnung. Wir sind dort beide mit erstem Wohnsitz gemeldet.Nach dem Tode ihres Vaters hat meine Frau ihr "Elternhaus" in der Eifel übernommen.Ist also alleiniger Besitzer im Grundbuch.
Jetzt soll meine Frau an die dort zuständige Gemeindeverwaltung " Zweitwohnsitzsteuer" zahlen.
Meine Frau hat einen "400 Eurojob".
Ist die Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer rechtens oder gibts da eine Geringverdienerklausel>

Mit freundlichen Grüßen
Erich

Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Dienstag, 30.10.2012 (vor 4455 Tagen) @ Erich

Eine Geringverdienerklausel gibt es nur in Bayern.
Wenn das „Elternhaus“ für den persönlichen Lebensbedarf genutzt wird, ist ZWSt fällig- Ob die Steuererhebung in übrigen Rechtens ist, lässt sich nur bei Kenntnis der Satzung sagen. Dazu müsste man wissen, in welchem verlassenen Eifelort das Elternhaus steht.

Zweitwohnsitzsteuer

Erich @, Dienstag, 30.10.2012 (vor 4455 Tagen) @ Alfred

Danke für die schnelle Antwort!
Das Haus steht in der schönen Vulkaneifel in 54586 Schüller

Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Mittwoch, 31.10.2012 (vor 4454 Tagen) @ Erich

Habe leider die Satzung nicht gefunden.
Wenn das Hsud nicht vermietet oder verkauft werden soll, wird sich allerdings nicht viel machen lassen.

Zweitwohnsitzsteuer

Erich @, Mittwoch, 31.10.2012 (vor 4454 Tagen) @ Alfred

» Habe leider die Satzung nicht gefunden.
» Wenn das Hsud nicht vermietet oder verkauft werden soll, wird sich
» allerdings nicht viel machen lassen.

Hallo Alfred,
danke für die Mühe.
Hier die Satzung der Gemeinde Schüller.

http://www.oberekyll.de/icc/assisto/med/793/7934a5f4-d713-8116-edbc-78a438ad1b27,111111...

Verbirgt sich unter Satzung - Verbandsgemeinde Obere Kyll.

Grüße aus dem Ruhrgebiet.
Erich