Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Dienstag, 30.10.2012 (vor 4651 Tagen) @ Erich

Eine Geringverdienerklausel gibt es nur in Bayern.
Wenn das „Elternhaus“ für den persönlichen Lebensbedarf genutzt wird, ist ZWSt fällig- Ob die Steuererhebung in übrigen Rechtens ist, lässt sich nur bei Kenntnis der Satzung sagen. Dazu müsste man wissen, in welchem verlassenen Eifelort das Elternhaus steht.


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