Zweitwohnsitzsteuer
Eine Geringverdienerklausel gibt es nur in Bayern.
Wenn das „Elternhaus“ für den persönlichen Lebensbedarf genutzt wird, ist ZWSt fällig- Ob die Steuererhebung in übrigen Rechtens ist, lässt sich nur bei Kenntnis der Satzung sagen. Dazu müsste man wissen, in welchem verlassenen Eifelort das Elternhaus steht.
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Erich,
30.10.2012
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Alfred,
30.10.2012
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Alfred,
30.10.2012