Zweitwohnsitzsteuer für Eigentümer im Südharz

Harzer @, Mittwoch, 31.10.2012 (vor 4454 Tagen)

Folgender Fall

Eigentümer von 2 aneinander liegenden Grundstücken.
Auf dem einen wohne ich im Eigenheim, auf dam angrenzenden Grundstück steht ein kleiner Bungalow, der derzeit vermietet ist.

Nun soll ich als Eigentümer von beiden Grundstücken Zweitwohnsitzsteuer für den Bungalow bezahlen, wenn dieser nicht mehr vermietet ist, obwohl niemand darin wohnt, ich schon gar nicht.

Und sowas in der Gemeinde Südharz.

Ich habe einen Denkfehler >
Ich dachte immer, ein Mieter müßte eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wenn dieser seinen Zweitwohnsitz dort gemeldet hat und nicht ein Eigentümer für ein nicht vermietes Objekt.

Wer kann da weiterhelfen >


Danke

Zweitwohnsitzsteuer für Eigentümer im Südharz

Rebell @, Mittwoch, 31.10.2012 (vor 4454 Tagen) @ Harzer

Vor der Klärung des Denkfehlers bitte klären ist der Bungalow vermietet und bewohnt>
dann muss der Mieter zahlen je nach Satzung-
Welcher Ort > welche Satzung >
Sollte der Bugalow leerstehen dann ist es automtisch die Zweitwohnung auch dann wenn diese auf dem gleichen Grundstück sich befindet.
Selbst wenn in einem Haus zwei Wohnungen sich befinden und nur eine bewohnt ist, dann hat der Eigentümer der leestehenden Wohnung die Nutzungsmöglichkeit und es wird eine Zweitwohnungssteuer fällig.
Dieses auch beim Einheimischen - Bürger in einer STadt.

Diese Besteuerung ist in jedem Falle absurd - aber der Gesetzgeber - öffnet den Kommunen alle Türen und Tore um an Geld zu kommen ohne Gegenleistung!

Zweitwohnsitzsteuer für Eigentümer im Südharz

Alfred @, Mittwoch, 31.10.2012 (vor 4454 Tagen) @ Rebell

» -... aber der Gesetzgeber - öffnet den Kommunen alle Türen und Tore um an Geld zu kommen ohne Gegenleistung!
Um sich nicht immer wieder an der falschen Stelle aufzuregen:
Steuern sind weder Gebühren noch Beiträge sondern Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Zweitwohnsitzsteuer für Eigentümer im Südharz

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 31.10.2012 (vor 4454 Tagen) @ Harzer

Um welche Gemeinde handelt es sich und wie sind deine melderechtlichen Verhältnisse>

Zweitwohnsitzsteuer für Eigentümer im Südharz

Alfred @, Donnerstag, 01.11.2012 (vor 4454 Tagen) @ Harzer

Die "Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Gemeinde Südharz" normiert als Zweitwohnung jede Wohnung die eine Person außerhalb der Grundstückes der Hauptwohnung i.S.d. MG LSA zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs innehat. Um eine Wohnung innezuhaben muss man sie „mindestens drei Monate oder für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum nutzen“. Klingt also eher so als bestünde in Deinem Fall keine ZWS-Pflicht – selbst dann, wenn der Bungalow leer steht und nicht verkauft oder vermietet werden soll, da der Steuertatbestand nicht gegeben ist.