Zweitwohnsitzsteuer für Eigentümer im Südharz
Folgender Fall
Eigentümer von 2 aneinander liegenden Grundstücken.
Auf dem einen wohne ich im Eigenheim, auf dam angrenzenden Grundstück steht ein kleiner Bungalow, der derzeit vermietet ist.
Nun soll ich als Eigentümer von beiden Grundstücken Zweitwohnsitzsteuer für den Bungalow bezahlen, wenn dieser nicht mehr vermietet ist, obwohl niemand darin wohnt, ich schon gar nicht.
Und sowas in der Gemeinde Südharz.
Ich habe einen Denkfehler >
Ich dachte immer, ein Mieter müßte eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wenn dieser seinen Zweitwohnsitz dort gemeldet hat und nicht ein Eigentümer für ein nicht vermietes Objekt.
Wer kann da weiterhelfen >
Danke