Zweitwohnsitzsteuer für Eigentümer im Südharz

Alfred @, Donnerstag, 01.11.2012 (vor 4454 Tagen) @ Harzer

Die "Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Gemeinde Südharz" normiert als Zweitwohnung jede Wohnung die eine Person außerhalb der Grundstückes der Hauptwohnung i.S.d. MG LSA zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs innehat. Um eine Wohnung innezuhaben muss man sie „mindestens drei Monate oder für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum nutzen“. Klingt also eher so als bestünde in Deinem Fall keine ZWS-Pflicht – selbst dann, wenn der Bungalow leer steht und nicht verkauft oder vermietet werden soll, da der Steuertatbestand nicht gegeben ist.


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