Zweitwohnsteuer Berlin
Im Melderecht gibt es Neben- und Hauptwohnungen. Wohnsitze gehören da nicht hin.
Mit ziemlicher Sicherheit bist Du in Berlin für die elterliche Wohnung mit Nebenwohnung registriert. Deswegen die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur ZWSt vom dafür in Berlin zentral zuständigen Finanzamt. Du bist für das Zimmer in der elterlichen Wohnung als Nebenwohnung nicht ZWSt-pflichtig.
Du brauchst nur die Zeilen 01-12 ausfüllen, die Zeile 33 ankreuzen und am Rand vermerken: „NW ist Zimmer in der elterlichen Wohnung, s. Melderegister“; Datum und Unterschrift nicht vergessen. Was dann passiert, liegt bei der Behörde – schlimmstenfalls gibt es Rückfragen.
FA anrufen und um Hilfe bitten ist natürlich auch möglich . Aber ob Du die richtige Antwort kriegst, sei mal dahingestellt.
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eveation,
02.11.2012
- Zweitwohnsteuer Berlin - Alfred, 02.11.2012