Alternativen zur Zweitwohnsitzsteuer

Himbim13 @, Samstag, 03.11.2012 (vor 4347 Tagen)

Diese Zweitwohnungssteuer muss weg. Teil 5

Keine in diesem Rechtsstaat andere Personengruppe wird so ausgebeutet wie der Personenkreis der eine Nebenwohnung – (neudeutsch Zweitwohnsitz>) innehat (s. auch Palandt doppelter Wohnsitz §7ff). Begünstigt durch die Landespolitiker, die letztlich hinsichtlich der Maßgaben in den kommunalen Abgabenordnungen der Länder und der Länderwahlwahlgesetzgebung, hier vor allem dem Kommunalwahlrecht, verantwortlich zeichnen. Diese skrupellose Ausbeutung (früher hätte man dieses als Raubrittertum bezeichnet) erfolgt nicht zuletzt im Wissen, dass diese Personengruppe bei einer Kommunalwahl in ihrem Wahlrecht kastriert ist. Nicht wie ein Pferd oder ein Segelflugzeug von einem Ort zum anderen umstationiert werden kann. Nicht eine Studium, ein Ausbildungsbildungs-, Arbeitsplatz oder Altersvorsorge verschoben werden kann. Darüber hinaus aber an allen kommunalen Umlagen beteiligt sind. Wer beim Sender Phönix die Reden der politischen Prominenz anlässlich des CSU Parteitages verfolgte, im Besonderen die Ausführungen von Herrn Ministerpräsident Seehofer, hätte wenn, die Realität keine Andere wäre, sind an die frühere CSU erinnert, aber das dürfte Vergangenheit sei.
Aber das trifft bedauerlicher Weise auf alle politischen Schattierungen ohne Ausnahme zu, denn die Einen können und die Anderen wollen nicht.
Obwohl es ohne dieser, einem freiheitlichen Rechtsstaat unwürdige Steuer, andere, siehe nachfolgendem Link, gerechtere Möglichkeiten gäbe.
Das sollte bei der Bundestags- und Landtagswahl nicht vergessen werden.
https://www.tu ilmenau.de/fileadmin/media/wpo/
Diskussionspapier_%20Nr_33.pdf

Alternativen zur Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Samstag, 03.11.2012 (vor 4347 Tagen) @ Himbim13

» Obwohl es ohne dieser, einem freiheitlichen Rechtsstaat unwürdige Steuer, andere, siehe nachfolgendem Link, gerechtere Möglichkeiten gäbe.
» https://www.tu ilmenau.de/fileadmin/media/wpo/
» Diskussionspapier_%20Nr_33.pdf

Das ist keine Alternative, die da aufgezeigt wird.

Es genügt schon, die Zusammenfassung zu lesen, um den Grundirrtum der Verfasser dieses „Diskussionspapiers“ zu erkennen.
„Die intensive Suche vieler Gemeinden nach Quellen zur Finanzierung kommunaler Infrastruktur hat zu einer Wiederentdeckung und verstärkten Nutzung einer kommunalen Aufwandsteuer geführt: der Zweitwohnsitzsteuer. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den Wirkungen dieser Abgabe auf den jurisdiktionellen Wettbewerb auseinander. Er bespricht zudem die Rechtfertigbarkeit dieser Abgabe anhand der Prüfsteine, die die finanzwissenschaftliche Steuerlehre hierzu bereithält. Es wird klar gezeigt, dass die nutzungsäquivalente Entschädigung für den Infrastrukturkonsum von Zweitwohnsitzinhabern mit dem bereits bestehenden kommunalen Finanzausgleich bei weitem besser hergestellt werden kann.“

Wer es trotzdem zur Gänze lesen will, hier der Link:
https://www.tu-ilmenau.de/fileadmin/media/wpo/Diskussionspapier_%20Nr_33.pdf

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Kommunalfreund @, Montag, 05.11.2012 (vor 4345 Tagen) @ Himbim13

dass diese Personengruppe bei einer Kommunalwahl
in ihrem Wahlrecht kastriert ist.

Oho lieber Himbim, jetzt hast bei Alfred sogar das erste Eigentor geschossen, die Auswirkung ist wie bei einem Foulelfmeter von einem parteiischen Schiedsrichter >
Es wäre wohl eine Katastrophe wenn diese vielen "Reichen" auch noch in einer Gemeinde das Wahlrecht hätten. Die Übermacht der Reichen reicht so schon, denn jeder der in Deutschland über ein Vermögen von über € 220 000 verfügt muss es dulden sich zu den Reichen zählen zu lassen.
45 % aller deutschen Bürger haben keine € 1000 als Rücklage

Auch Alfred sieht es gerne wenn möglichst viele "Reichen" zur Kasse gebeten werden. Dazu haben die Kommunen das beste Mittel das es je gab, das Schmarotzertum im Schach zu halten.

Auch die Studenten hätten es in der Hand, denn diese sollten doch bundesweit darauf achten und dort ihren Studienplatz wählen, wo die Kommunen sich ungeschickt verhalten und keine Zweitwohnungssteuer erheben. Es sei denn Papa oder Mama zahlen diese Aufwandsteuer.. oder meldchen sich einfach um- dann haben diese Kommunen bzw. Städte, welche auch die Lasten zu tragen haben über den Finanzausgleich eine teilweise Entschädigung.
Nicht wie ein Pferd oder ein Segelflugzeug von einem Ort zum anderen umstationiert werden kann.
Es trifft zwar zu, dass man eine Wohnung nicht umstationieren kann, deshalb haben die Kommunen das richtige Mittel sich an dem "Reichtum" der Reichen die Einnahmen zu sichern.
Herzlichen Glückwunsch zu diesen genannten Fakten!
Die Zweitwohnungssteuer sollte noch stärker ausgebaut werden.

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Himbim13 @, Montag, 05.11.2012 (vor 4345 Tagen) @ Kommunalfreund

»zum Post vom 3.11. Herrn Alfred u. 5.11 Kommunalfreund.

Es ist bekannt, und die Feststellung ist nicht neu: „Fünf Rechtsanwälte, sechs Auslegungen“. Fazit der Studie bleibt, wenn man nur wollte, wären andere Möglichkeiten gegeben. Interessant sind vor allem die Ausführungen auf Seite 12,13.
Dort wird die ausufernde undemokratische Ausbeutung des überwiegenden Teils der von der Steuer Betroffenen über deutlich heraus gestellt. Vor allem die politische Kastration dieser Betroffenen hinsichtlich der Möglichkeit sich bei Kommunalwahlen einzubringen. Anstelle eines Fundaments,ein ehrliches Verhalten zu schaffen nimmt man billigend Schlupflöcher in Kauf, die dem Kleinen und Mittelstand verschlossen sind. Personen, die sich schützend vor eine solche Ausbeutungsmethoden stellen charakterisieren sich selbst. Es bleibt, Zitat: „ Die Gedanken sind frei!“:-P

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Alfred @, Montag, 05.11.2012 (vor 4345 Tagen) @ Kommunalfreund

Im Zusammenhang mit der ZWSt solltest Du den Ausdruck "Schmarotzertum" auf die steuererhebenden Kommunen anwenden. Dann wäre er wenigstens sachlich richtig.

Alternativen zur Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Montag, 05.11.2012 (vor 4345 Tagen) @ Kommunalfreund

» Auch Alfred sieht es gerne wenn möglichst viele "Reichen" zur Kasse gebeten werden.
Wo hast du denn den Unsinn her> Ich bin es ja gewohnt, dass Du aus der Luft gegriffenbe Behauptungen verbreitest, aber lass nuch dabei aus dem Spiel.

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Rebell @, Montag, 05.11.2012 (vor 4345 Tagen) @ Himbim13

Vor allem die politische Kastration dieser Betroffenen hinsichtlich der Möglichkeit sich bei Kommunalwahlen einzubringen.

Hier stimme ich sowohl Himbim als auch Alfred vollkommen zu, denn man sollte alles sorgfältig lesen.
Für mich erhebt in erster Linie die Anmerkung: Von der Regel, dass Inhaber von Nebenwohnsitzen nicht wahlberechtigt sind,kann durch Bestimmungen in der Kommunalsatzung abgewichen werden.
Gibt es eine solche Gemeinde mit soo einer Kommunalsatzung >
Dieser Satz sagt viel und ganz wenig zugleich aus>
Wer ist in der Lage diesen Hinweis zu erläutern >

Leider will jeder Leser solcher Ausarbeitungen von Instituten
nach seiner eigenen Leseart kommentieren.

Ich hätte wie Himbim gute Ansatzpunkte gefunden, aber man kann alles für sich interprätieren. Das Glas ist halb leer oder das Gegenteil = Das Glas ist halbvoll!
Welcher Satz ist nun richtig ausgedrückt>