Befreiung wegen Behinderung ???

Alfred @, Montag, 05.11.2012 (vor 4435 Tagen) @ rudinska

Salopp ist die Frage nicht. Konkret lässt sie sich aber nur beantworten, wenn man die rechtlichen Bedingungen der Wohnungsnutzung sowie ggf. die Satzung kennt.


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