Kleinwalsertaler Neuregelung zu begrüßen ?
Neuregelung im Kleinwalsertal – die Höhe der Zweitwohnungssteuer von jedem Inhaber oder Käufer einfach zu ermitteln, denn mit der Neuregelung werden nun künftig pro qm Wohnfläche € 10.31 Zweitwohnungssteuer fällig.
Diese klare und übersichtliche ständig nachvollziehbare Festlegung unterscheidet sich grundlegend von dem Steuermaßstab der Allgäuer Kommunen, denn im Allgäu wird lediglich der vom Finanzamt ermittelte Wert der Jahresrohmiete zu Grunde gelegt. Aus dem Landratsamt Oberallgäu verweist man noch zusätzlich mit folgender Aussage:
Die Jahresrohmiete ist ein rechtstechnischer Begriff. Er darf und kann nicht mit der tatsächlich am Markt erzielbaren Miete verglichen werden.
Typisch deutsch, denn der Bürger muss sich mit Täuschungen und Verschleierungen beie allen Steuerbescheiden abfinden. Alles ist erlaubt nur nicht transparent gestalten.
Hinweis im Allgäuer Anzeigeblatt
http://www.allgaeuer-anzeigeblatt.de/index.shtml>allgaeuer-anzeigeblatt&press=00...