Zweitwohnungssteuer Hamburg Ehemann alleiniger Eigentümer

Alfred @, Dienstag, 13.11.2012 (vor 4441 Tagen) @ ara

Wie immer: In Hamburg mit Nebenwohnung registriert und Hauptwohnung woanders.
Der Ehemann ist hoffentlich nicht in HH mit Nebenwohnung regssitriert (wäre melderechtlich auch falsch, wenn er dort nicht wohnt).
Wenn es einen Mietvertrag gibt: Vorlegen, dann ist Ruhe.
Wenn es keinen Mietvertrag gibt, entweder einen ausfertigen (rückwirkend) und vorlegen, dann ist Ruhe oder dem FA freundlich mitteilen, dass es keinen gibt. Dann nimmt die Finanzbürokratie ihren Lauf und es kommen dumme Fragen. Ausgehen tut das Ganze dann wie das Hornberger Schießen. Aber vielleicht begreift man beim FA Hamburg danach, wie unsinnig die Forderung ist.


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