Zweitwohnungssteuer Cottbus

Architekt8909 @, Freitag, 16.11.2012 (vor 4424 Tagen)

Hallo,
ich bin neu hier im Forum und es geht um folgenden Sachverhalt:
Seit 2009 Studiere ich in der Stadt Cottbus ( Brandenburg), ich habe hier meinen Zweitwohnsitz angemeldet. Nun kam natürlich Post von der Stadt Cottbus, ich soll Zweitwohnungssteuer bezahlen für meine Wohnung.
Ich habe meine Hauptwohnsitz nach wie vor bei meinen Eltern in Berlin gemeldet.
Meine Frage ist ist Hauptwohnsitz gleich Hauptwohnung> Da ich die Wohnung in Berlin nicht miete oder bezahle sondern lediglich ein Kinderzimmer "geduldet von meinen Eltern" bewohne.
Sind wir also verpflichtet die Zweitwohnungssteuer zu zahlen, da die Wohnung in Cottbus ja eigentlich die einzige auf mich angemeldete Wohnung ist.

Um Hilfe oder Klarstellung wäre ich sehr erfreut :)

Zweitwohnungssteuer Cottbus

Alfred @, Freitag, 16.11.2012 (vor 4424 Tagen) @ Architekt8909

Bei Verwendung der richtigen Begriffe wird es hoffentlich klarer.
1. Das mit den Wohnsitzen vergessen wir ganz schnell, die haben im Melderecht und bei der Zweitwohnungsteuer keine Bedeutung.
2. So wie es klingt, nutzt Du zwei Wohnungen und bist melderechtlich in Berlin mit Haupt- und in Cottbus mit Nebenwohnung registriert. Ob das melderechtskonform ist, kann ich nicht beurteilen.
3. Die Nebenwohnung in Cottbus, deren Mieter und damit Inhaber Du bist, wird von der Stadt als Zweitwohnung angesehen und besteuert.
4. On die Cottbuser Satzung eine rechtmäßige Grundlage darstellt, kann man bezweifeln. Wie allerdings die Brandenburger Verwaltungsjustiz das sieht, ließe sich ggf. nur durch eine gerichtliches Verfahren klären.