Zweitwohnungssteuer Cottbus

Alfred @, Freitag, 16.11.2012 (vor 4424 Tagen) @ Architekt8909

Bei Verwendung der richtigen Begriffe wird es hoffentlich klarer.
1. Das mit den Wohnsitzen vergessen wir ganz schnell, die haben im Melderecht und bei der Zweitwohnungsteuer keine Bedeutung.
2. So wie es klingt, nutzt Du zwei Wohnungen und bist melderechtlich in Berlin mit Haupt- und in Cottbus mit Nebenwohnung registriert. Ob das melderechtskonform ist, kann ich nicht beurteilen.
3. Die Nebenwohnung in Cottbus, deren Mieter und damit Inhaber Du bist, wird von der Stadt als Zweitwohnung angesehen und besteuert.
4. On die Cottbuser Satzung eine rechtmäßige Grundlage darstellt, kann man bezweifeln. Wie allerdings die Brandenburger Verwaltungsjustiz das sieht, ließe sich ggf. nur durch eine gerichtliches Verfahren klären.


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