News: Wuppertaler Musterwiderspruch

René ⌂ @, Donnerstag, 23.11.2006 (vor 6800 Tagen)

Das AStA der Uni Wuppertal hat einen Musterwiderspruch gegen die dortige Zweitwohnsitzsteuer veröffentlicht. Die Texte sind speziell auf Wuppertal zugeschnitten, aufgrund der Ähnlichkeit der ZWS-Satzungen aber auch auf andere Städte übertragbar, wobei insbesondere die Wohnungsdefinitionen überprüft werden sollen. Inhaltlich orientieren sich der Widerspruch sehr stark an der Sozialfrage / Existenzminimum. Bei Unklarheiten sollte die Rechtsberatung aufgesucht werden.

Zu den Musterwidersprüchen: ODT, PDF

Ergänzend zum Widerspruch auch ein Antrag zum Aussetzen des Bescheides: ODT, PDF

In jedem Fall müssen die Widerspruchsfristen (1 Monat) eingehalten werden.

News: Wuppertaler Musterwiderspruch

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 23.11.2006 (vor 6799 Tagen) @ René

» In jedem Fall sollten die Widerspruchsfristen (1 Monat) eingehalten
» werden.

Nicht "sollten", sondern "müssen", wenn der Widerspruch zulässig sein soll!

News: Wuppertaler Musterwiderspruch

Anne07 @, MeckPom, Dienstag, 09.10.2007 (vor 6479 Tagen) @ René

Hallo,

irgendwie funktioniert der link nich ... ;-(

News: Wuppertaler Musterwiderspruch

Christian @, Dienstag, 09.10.2007 (vor 6479 Tagen) @ Anne07

falls es sich um die beiden Muster handelt, die ich mir seinerzeit aus dem Netz gezogen habe (da funktionierte der Link noch), kannst Du beide getrost vergessen.
Inzwischen stehen 6 Klagen gegen die Wuppertaler Nebenwohnungsteuer an und werden am 19.11. vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zur Entscheidung an. An Deiner Stelle würde ich im Widerspruch
- die Wirksamkeit der Wuppertaler Satzung bestreiten,
- auf die oben genannten Klagen hinweisen und
- die Aussetzung des Steuerbescheids bis zur Rechtskraft der Entscheidungen beantragen.
Ich denke mal, das reicht aus. Wie die Stadt dann darauf reagiert, kann ich natürlich nicht voraussagen, aber reagieren muss sie irgendwie und irgendwann. Das sollte genügen, um den Steuerbescheid offen zu halten. Bis zu einer Reaktion der Stadt würde ich auch nicht zahlen.
Voraussetzung ist, dass Du in Wuppertal Mieterin einer Nebenwohnung bist, Deine melderechtliche Hauptwohnung nicht innehast (also weder deren Mieterin noch Eigentümerin bist) und die melderechtlichen Verhältnisse stimmen.
Zu befürchten ist allenfalls, dass die Kläger mit einer Masche antreten, die aus den Muster-Widersprüchen abzulesen ist - damit sind in NRW und auch sonst wo schon viele gescheitert. Es besteht allerdings einige Hoffnung, dass bei 6 Klagen wenigstens eine durchgreift. Aber bis dahin vergeht ja noch einige Zeit.
Im Übrigen kannst Du Dich hier im Forum auf dem Laufenden halten.
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Gruß
Christian