zws-erklärung berlin!! hilfe!!!
hallo,
habe nun, nachdem ich ein jahr in berlin wohne, die zws-erklärung zugeschickt bekommen.
möchte mich nun darauf berufen, dass keine steuerpflicht besteht, da ich eine schulische ausbildung mache, vom unterhalt meines vaters abhängig bin und zudem das "berühmte kinderzimmer" zu hause in bayern besitze.
habe ich chancen der steuerpflicht zu entgehen> oder soll ich gleich aufgeben und mich ummelden>
bin bei solchen sachen ja eigentlich sehr streitlustig, kann mir aber keinen anwalt zur beratung, geschweige denn ein gerichtliches verfahren leisten...
danke für jede antwort
gruß
natalie
zws-erklärung berlin!! hilfe!!!
Hallo Natalie,
um konkret zu helfen, fehlen mir ein paar Informationen.
Stimmt Dein Meldestatus>
Dazu: Wenn Du Dich - zeitlich betrachtet - über das Jahr vorwiegend in Berlin aufhältst, musst Du Dich dort mit Hauptwohnung/alleiniger Wohnung melden. Ausnahmen gibt es eigentlich nur für Minderjährige oder Verheiratete usw. Wenn Du in BY im Sinne des Melderechts nicht ausgezogen bist, hast Du dann dort eine Nebenwohnung.
Also bitte prüfen und mitteilen. Alles Weitere ergibt sich daraus.
Hinweis: Ein Verstoß gegen das Meldegesetz kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (kostet mehr als die ZWSt).
Gruß
zws-erklärung berlin!! hilfe!!!
hallo christian,
tja, dann muss ich mich jetzt wohl schnellstens ummelden. halte mich nämlich die meiste zeit des jahres in berlin auf.
was ich nicht so ganz verstehe: was meinst du denn genau mit "im Sinne des Melderechts nicht ausgezogen" >
hätte eine "zweitwohnung" in bayern überhaupt einen sinn>
in bayern müsste ich dann ja, soweit ich weiß, wegen des "kinderzimmers" keine zws bezahlen, aber solange es keine vorteile hat, ist es ja eigentlich nicht nötig...
danke dir für die schnelle antwort!!
natalie
zws-erklärung berlin!! hilfe!!!
Hallo Natalie,
wenn dem so ist, dann aber fix ummelden (das mit der Nebenwohnung erledigt normalerweise das Einwohnermeldeamt in Berlin für Dich - zumindest bei meinen Bekannten war es so). Steuerkarte und Wahlbenachrichtigungen kommen in Zukunft von Berlin.
Zu Deiner Frage "Im Sinne des Melderechts nicht ausgezogen>":
So wie Du es geschrieben hast, klang es für mich, als hättest Du noch persönliche Sachen, Möbel usw. in dem Zimmer in der elterlichen Wohnung und kehrst dorthin auch immer wieder zurück.
D.h. Du hast die Wohnung nicht unter Mitnahme Deiner persönlichen Habe verlassen, um dorthin „nie wieder“ zurückzukehren. Nach Auffassung der Melderechtler (hier: Leiter Ordnungsamt Hannover) bist Du damit „nicht ausgezogen“ und nutzt jetzt mehrere Wohnungen - die bei Deinen Eltern demnächst als Nebenwohnung. Das wäre die korrekte Sicht der Dinge - ob es Vorteile hat oder nicht.
Wer das überprüfen kann> Ich weiß es nicht. Aber der Teufel ist manchmal das berühmte Eichhörnchen
Zwei kleine Hinweise noch:
1. Wenn Du darauf beharrst, das Zimmer bei Deinen Eltern zu „besitzen“ (siehe Dein 1. Beitrag), zahlst Du an Deinem Heimatort auch bald Zweitwohnungsteuer (wenn es die dort gibt). Besitzer (Inhaber, kommt von Innehaben) der Wohnung, einschließlich Deines Zimmers, sind Deine Eltern. Du hast dieses Zimmer weder inne, noch kannst Du darüber verfügen, Du darfst es nur „nutzen“ - das reicht für das Melderecht, nicht aber für die Zweitwohnungsteuer.
2. Wundere Dich nicht, wenn Berlin für die Zeit bis zur Umwandlung Deiner Neben- in eine Hauptwohnung doch noch die Zweitwohnungsteuer verlangt. Berlin ist schließlich arm und dem BVerfG gegenüber in der Poflicht, jeden müden Cent aus seinen Einwohnern herauszuschlagen.
Dagegen könntest Du mit guten Erfolgsaussichten klagen (s.o., Du hattest nie eine Zweitwohnung inne). Aber wahrscheinlich ist es den Streit gar nicht wert. Habe einfach ein Herz für Wowi, der musste heute schon genug leiden, und zahle. Dann ist Berlin nicht mehr ganz so arm, aber Wowi zu Folge leider auch nicht mehr ganz so sexy.
Gruß
zws-erklärung berlin!! hilfe!!!
hallo christian,
nun, es ist so, ich fahre in den ferien meist nach hause und nutze ("besitze" war nicht in diesem sinn gemeint ) dort (m-)ein kellerzimmer. habe meine "persönliche habe" im großen und ganzen mit.
das heißt also, dass meine heimatstadt, die jetzt natürlich auch bald die zws einführt, diese in meinem fall eigentlich nicht erheben dürfte, ich mich dort aber eigentlich auch nicht mit zweitwohnungssitz melden müsste... verstehe ich das richtig>
je länger ich mich mit dieser angelegenheit auseinandersetze um so wütender werde. das ist wirklich das unverschämteste was mir je passiert ist. ich meine, ich mache ne schulische ausbildung, habe null eigenes einkommen... aber naja, das hast du wohl alles schon öfter gehört.
aber all das kann wowis sexappeal doch nicht erschüttern, wie kommst du denn auf diese idee>>>
danke dir erneut für das schnelle antworten
gruß,
natalie
zws-erklärung berlin!! hilfe!!!
Hallo Natalie,
um Dich ein bisschen zu verwirren: mit WOHNSITZ musst Du Dich nirgendwo melden. Wenn Du mit Nebenwohnung in Deinem Heimatort gemeldet bleibst, könnte dieser sogar weiterhin Dein einziger Wohnsitz bleiben - wenn Du es denn so willst. In Berlin hast Du dann zwar Deine melderechtliche Hauptwohnung, aber Berlin ist nicht Dein Wohnsitz.
Klingt blöd, aber auf die Frage, wie man sich mit Hauptwohnsitz melden kann, um der Zweitwohnungssteuer zu entgehen, kriegt man vom Leiter eines Steueramts einer ehemaligen Reichshauptstadt als Antwort:
„Die Zweitwohnungsteuer wird nur fällig, sofern eine Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes dient, d.h. wenn sie von einer dort mit Nebenwohnung gemeldeten Person bewohnt wird. Die Nebenwohnsitzsteuer wird demnach nicht fällig, wenn der Hauptwohnsitz in XXXX angemeldet ist. Man kann sich persönlich oder durch eine geeignete Person (Vollmacht und Ausweis), mit Hauptwohnung beim Bürgeramt anmelden.“
Das ist Kompetenz pur!
Ob Du Dich am Heimatort mit Nebenwohnung meldest oder nicht, ist so oder so schwer nachzuprüfen. Nach meiner - persönlichen - Auffassung wäre es in Deinen Fall korrekt.
Was die Zweitwohnungsteuer bei dieser Konstellation angeht: Da beachten eigentlich alle Kommunen das Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts. Danach ist ein in der Ausbildung befindliches Kind, das Wohnraum in der elterlichen Wohnung NUTZT, typischerweise nicht Inhaber einer Zweitwohnung und kann deswegen auch nicht zur Zweitwohnungsteuer veranlagt werden. Da bist Du auf der sicheren Seite.
Wenn die Zweitwohnungsteuer Dich wütend macht: Vom Prinzip her ist die Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer nichts viel anders zu betrachten als eine Verbrauchsteuer - und die zahlst Du auch, ohne ein eigenes Einkommen zu haben - demnächst sogar noch drei Prozentpunkte mehr.
Verrätst Du mir noch den Ort, der demnächst die Zweitwohnungsteuer einführen will> Vielleicht habe ich die Satzung noch nicht gelesen, und die bayerischen sind doch immer so …. interessant.
Gruß
zws-erklärung berlin!! hilfe!!!
hallo christian
gleich mal vorab, mein heimatstädtchen nennt sich "eichstätt", zws wird ab 1. januar 2007 eingeführt.
"um Dich ein bisschen zu verwirren" ist gut, die gesamte thematik ist verwirrung pur!!!
den teil "mit WOHNSITZ musst Du Dich nirgendwo melden" muss ich mir wohl noch ein paar mal durchlesen
das ist mir langsam echt alles zu hoch! zweifle allmälich an meinem eigenen verstand..
zusammenfassend ist es dann wohl in bezug auf aufwand und geld das beste, am dienstag einfach zum Amt zu gehen, mich hier mit hauptwohnsitz anzumelden und bayern dann als zweitwohnsitz, wenn ich da "auf der sicheren seite" bin.
gibt es in berlin denn wenigstens noch "Begrüßungsgeld">
tja, die lieben menschen in unseren ämtern! sie sind doch stets darum bemüht mit eindrucksvollen beratungen, die vor kompetenz nur so strotzen, zu beeindrucken.
der vergleich (zws-verbrauchsteuer)ist gut, nur leider sehr ernüchternd.
dann wünsch ich dir viel spaß beim lesen der "interessanten" bayerischen satzung!
gruß,
natalie
zws-erklärung berlin!! hilfe!!!
Drei Wochen Bedenkzeit, liest mich da noch jemand >
Der Rudi vom 11.11. ist auch nicht untätig geblieben, hat mal bei den zwei Meldeämtern der zwei Städte MI und HH angefragt, welche Folgen denn bei einer Änderung der derzeitigen Anmeldungen Hauptwohnung der Ehelaute / Nebenwohnung wegen § 1608 a BGB bei Ehefrau zu erwarten sind > Darüber grübeln beide Städte wohl noch, da keinerlei Antwort gekommen ist.
Nebenbei hatten wir die Frage gestellt, ob Eheleute verpflichtbar sind, am gemeinsamen Wohnsitz zu wählen, oder ob es einer Ehefrau mit Nebenwohnung dereinst gestattet sein wird, die Geschnisse (z.B. Beschlüsse über eine Zweitwohnungssteuer-Satzung) durch Wahlen in der Nebenwohnungsstadt zu beieinflussen >
Das Melderechtsrahmengesetz, haben wir inzwischen im einschlägigen Kommentar gelesen, ist multifunktional.
Bevor wir - angesichts des stockenden Winterbeginns - eine Lawine von automatischen Anmeldenachrichten und gelegentlichen Abfrage-Meldenachrichten auslösen, will unsereins doch gerne Wissen, welche Multi-Wirkungen das hat. MfG Rudi alle guten Dinge sind ...