News: Widerspruch in Dresden

René ⌂ @, Sonntag, 26.11.2006 (vor 6529 Tagen)

Der Studentenrat der TU-Dresden plant für seine Studenten einen gemeinsamen Weg gegen die Zweitwohnsitzsteuer. Hier die offizielle Erklärung dazu:

[blockquote]Liebe Zweitwohnsitzsteuerbetroffene,

hier gibt es für euch Informationen bezüglich der Zweitwohnungssteuer der Stadt Dresden. Dies gliedert sich in zwei Teile: 1. Informationen für Studierende, die einen Bescheid bekommen haben und 2. Informationen für Studierende, die eine Steuererklärung zugeschickt bekommen haben.
Bei Fragen wendet euch an ulli(at)stura.tu-dresden.de, aber bitte lest erst und fragt dann.

1. Studierende mit Bescheid

in den letzten Tagen haben die meisten von euch einen Bescheid zugeschickt bekommen, in dem eine Summe x (meist im Rahmen zwischen 60 und 120 Euro) für die vergangenen 9 Monate verlangt werden. Darüber hinaus ist eine Summe festgelegt, die zukünftig pro Quartal gezahlt werden muss. Für euch steht die Wahl, die Steuer zu zahlen, euch umzumelden oder sich dagegen zu wehren. Letztere sollten jetzt weiterlesen

Der StuRa hat sich schon vor geraumer Zeit gegen diese Steuer ausgesprochen und hat Gelder freigegeben, um Musterklagen gegen diese Steuer für drei Studierende zu bezahlen. Der StuRa wird diesen Beschluss jetzt auch umsetzen und hat sich eine Kanzlei gesucht, die diesen Weg für uns und für euch beschreiten wird. Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass wir nicht sicher sein können, eine juristischen Erfolg zu erreichen. Es gibt unterschiedlich lautende Urteile zur Zweitwohnungssteuer und noch keines ist endgültig entschieden. Wir sehen unsere Erfolgsaussichten sehr gemischt. Im Anschluss möchten wir euch erklären, wie der normale Weg ist und wie unsere Lösung aussieht. Also bitte lest in aufmerksam weiter.

Der normale Weg würde wie folgt aussehen:

Erlassung des Bescheides
Widerspruch gegen den Bescheid
Die Stadt schickt einen Abhilfebescheid (In diesem erklärt die Stadt, wie sie zu dem Widerspruch steht und teilt mit, wie sie voraussichtlich entscheiden wird. Euch würde dann die Möglichkeit gegeben eine Stellungnahme dazu zu verfassen oder den Widerspruch zurückzuziehen.)
Widerspruchsbescheid durch die Stadt (Wenn dieser positiv ist, würde die Steuerpflichtigkeit entfallen)
Bei negativem Ausgang habt ihr eine gewisse Frist gegen den Bescheid zu klagen (Dies würde in der Regel durch mindestens zwei Instanzen gehen und in der ersten Instanz ungefähr 18 Monate oder länger dauern. Solltet ihr dagegen nicht klagen, erkennt ihr den Bescheid an.)

Hier noch einige zusätzliche Informationen dazu:
a. Ein negativer Widerspruchsentscheid kostet euch 35 bis 50 Euro, je nach Aufwand
b. Solltet ihr nach der Abhilfe den Widerspruch zurückziehen würden die Gebühren entfallen
c. Im Falle der Klage würden euch bei einer Niederlage zusätzliche Kosten entstehen
d. Dieser Weg dauert durch zwei Instanzen mindestens 3 Jahre
e. Für die gesamte Zeit des Widerspruches und der Klage müsstet ihr trotzdem zahlen und würdet im Erfolgsfall die Steuer erstattet bekommen

Der StuRa wird einen anderen Weg wählen. Wir möchten ein Musterverfahren gegen die Stadt Dresden anstrengen. Wir hoffen also auf einen großen Pool von Widerstandswilligen und werden daraus zusammen mit der Kanzlei drei Fälle aussuchen, welche stellvertretend klagen. Dieses soll ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sein und wird parallel mit dem Widerspruch eingereicht

So würde der oben genannte Weg entfallen und einen Bescheid würde es wahrscheinlich erst nach Abschluss des Verfahrens geben. Wir hoffen also, dass die Stadt die Widersprüche nicht bescheidet und erst mit dem Ende der Klage eine Bescheid erlässt oder euch sogar die Möglichkeit gibt, den Widerspruch nach einem für uns negativen Ende zurückzuziehen, so dass euch keine Kosten entstehen. Es ist anzunehmen, dass die Stadt dieses mitmacht.

Im Übrigen kann auch ein vorläufiges Verfahren durch zwei Instanzen 18 Monate dauern. Immer noch langsam, aber schneller als ein normales Verfahren.

Um mit uns diesen Weg zu gehen und auch in den Genuss eines anwaltlich formulierten Widerspruches zu kommen, müsst ihr euch aber an die Kanzlei wenden und euch von ihr vertreten lassen. Für die meisten von euch würde dieser Schritt kostenneutral erfolgen. Also euch würden keine anwaltlichen Gebühren aufgedrückt werden. Trotzdem wäret ihr anwaltlich vertreten. Diese Variante ist aber abhängig von eurem Einkommen. Um nähere Informationen zu bekommen und/oder daran teilzunehmen schreibt bitte eine Mail an: ulli(at)stura.tu-dresden.de Dies ist notwendig, da wir gern eine Überblick über die Anzahl der Fälle bekommen möchten. Für jeden von euch ist das sicherlich ein schaffbarer Umweg.

Wir müssen diesen Weg wählen, da der StuRa sich nicht in der Lage sieht, Musterwidersprüche zu formulieren oder euch andere juristische Hilfe zukommen zu lassen. Wir sind weder Juristen, noch können wir die Verantwortung dafür übernehmen. Mit dem genannten Weg können wir die Fälle sammeln und euch alle ordentlich vertreten. Für die Klagen selber können wir nur Studierende nehmen, die auch an der TU Dresden immatrikuliert sind, jedoch steht der Weg mit der anwaltlichen Vertretung in dem Pool allen Studierenden offen.

Wir wollen keinen zwingen diesen Weg zu wählen und am Ende ist es eure Entscheidung. Wir sind überzeugt, dass es der beste Weg ist und am wahrscheinlichsten in eurem Sinne erfolgt. Gern stehen wir auch für Beratungen bereit. Jeden Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr ist Ulrich Rückmann für Fragen aller Art im StuRa zu erreichen. Am Besten ist es, persönlich vorbeizukommen.

2. Informationen für Steuererklärungen

Wenn ihr erst vor kurzem eine Steuererklärung zugesandt bekommen habt, dann wendet euch für eine näheren Beratung an: ulli(at)stura.tu-dresden.de Hier bekommt ihr wichtige Informationen zum Ausfüllen dieser Erklärung.
Auf alle Fälle müsst ihr diese Erklärung ausfüllen und in der angegeben Frist zurückschicken. Hier sind noch keine Widersprüche möglich, da es sich nicht um einen Bescheid handelt, sondern nur um eine Vorstufe, damit ein Bescheid erlassen werden kann. In Kürze werden auf unserer Internetseite wieder Informationen dazu bereitstellen.
[/blockquote]


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