ZWSt in Essen

René ⌂ @, Sonntag, 15.01.2006 (vor 7043 Tagen) @ LiKo1

Aus eurer Satzung:

» Als Wohnung gelten auch alle Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt werden. Als vorübergehend gilt dabei ein Zeitraum von weniger als drei Monaten.

Die Definition dürfte auf dich wohl zutreffen. Allerdings dürfte der Nachweis über die anwesenden Tage schwer sein.


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