Lüneburger Urteil teilweise verbindlich in NRW?
Information für alle Nordrhein-Westfalen, denen die Zweitwohnungsteuer droht, und denen bisher bei den Steuerämtern gesagt wurde, das Lüneburger Urteil sei in NRW unverbindlich, weil
1. noch nicht rechtskräftig und
2. Lüneburg nicht in NRW liegt(was bisher keiner wusste).
Dem soll nicht (mehr) so sein. Das OVG NRW soll in einem Beschluss erst kürzlich festgestellt haben, es entspräche gerade dem Willen des Satzungsgebers (hier Stadt Aachen, aber die meisten ZWSt-Satzungen der Städte in NRW sind nahezu deckungsgleich) , dass Studenten, die zwei Wohnungen innehaben, zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Gleichzeitig stellte OVG NRW fest,
,. dass eine derartige Konstellation für die Mehrzahl der Studenten zutrifft. Steuerpflichtig - ohne Wenn und Aber -, können. Daraus muss man eigentlich folgern,
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Wer also z.B. in Köln studiert, dort mit Nebenwohnung gemeldet ist und zu Hause Wohnraum bei den Eltern als Hauptwohnung nutzt, dürfte nach diesem Beschluss keine ZWSt entrichten müssen. Vielleicht deswegen, weil er nach den Ausführungen des OVG einer Minderheit angehört, die unter dem besonderen Schutz des Gesetzes steht.
Weiß da jemand was dazu>