ZWS in Magdeburg rückwirkend geändert - rechtlich erlaubt?

Christian @, Donnerstag, 30.11.2006 (vor 6494 Tagen) @ Liverpudlian

Hallo,

die Satzungsänderung ist zwar nicht in Ordnung, aber zulässig - auch rückwirkend. Außerdem war sie überflüssig.

Wenn man der Auffassung ist, dass eine Satzung rechtswidrig ist, darf man das zwar sagen, aber amtlich ist das erst, wenn ein Gericht das festgestellt hat. Und dazu muss man vor Gericht klagen.

Augustinus sagt: „Der Staat unterscheidet sich von einer organisierten Räuberbande nur durch das Recht.“

Recht und Rechtsweg hängen eng zusammen. Aber, sich um ein ordnungsgemäß zustande gekommenes Gesetz „nicht zu scheren“ ist der beste Weg in die Gesetzlosigkeit - fast so schlimm, wie das Erlassen einer rechtswidrigen Satzung.

Ob Du Zweitwohnungsteuer zahlen musst oder nicht, kann ich auf Grund der Angaben nicht beurteilen. Aber die Satzungsänderung hat darauf keinen Einfluss, damit wird nur klargestellt, was u.a. mit dieser Satzung nicht besteuert werden darf - das war z.T. auch schon vorher schon so und ist zum anderen Teil falsch. Das Erste hat ein Gericht festgestellt, letzteres müsste ein Gericht noch feststellen (s.o.).

Noch Fragen>

Gruß


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