geerbtes, nicht genutzes Haus

Hanna, Dienstag, 17.01.2006 (vor 6942 Tagen) @ gf

Für die Erhebung der ZWST ist es irrelevant, ob du da gemeldet bist. Es hängt lediglich von der Nutzungsmöglichkeit, nicht von der tatsächlichen Nutzung ab, ob du Steuerpflichtig bist.

» Hallo!
» Meine Frage, eine auch nur annähernde Beantwortung, fand ich in den
» dialogen seit 2001 nicht.
» Ich wohne und arbeite in M..
» Ich habe das Elternhaus geerbt (gerade) in B. Das Haus soll nicht
» weitervermietet werden, bis es mein Sohn nutzen kann (2007).
»
» Beide Städte erheben ZWS. Muß ich für das Haus ZWS zahlen, wenn ich keinen
» 2. Wohnsitz gemeldet habe>
»
» Aber die Stadt B. erhebt auch ZWS von den »Datschenbesitzern«, die auch
» nicht in B. gemeldet sind, aber Eigentum an dem Grundstück haben oder
» Pacht/Miete zahlen.


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