Zweitwohnsitz in Berlin....

kellimette @, Freitag, 01.12.2006 (vor 6356 Tagen) @ Christian

o.k. dann mal ´raus mit der Wahrheit.
Ich bin vor 2 Jahren zu meinem Freund nach Berlin gezogen. Tauchte dort auch nicht im Mietvertrag auf, ergo konnte ich mich auch nicht in Berlin anmelden.
Darauf habe ich dann meinen Perso auf die Anschrift meiner Eltern ausstellen lassen.Als Hauptwohnsitz also.
Das Auto läuft demnach auch über diese Adresse des Wohnsitzes.
Da ich am Anfang regelmäßig nach Hause gefahren bin, konnte ich diese Fahrten ja auch als Heimfahrten abrechnen.Für das Jahr 2005 galt es ja schon nicht mehr. Da konnte ich ja nur diese Strecke ( 300km ) als Fahrt zur Arbeit abrechnen Lohnt sich auf jeden Fall aber im Portemonnaie. Ebenso mit der KFZ-Versicherung.
Nun habe ich mich von meinem Freund getrennt und habe eine eigene Wohnung. Das ist das Problem. Mietvertrag ist natürlich zwischen meinem Heimatort und einer Verwaltung in Berlin ausgestellt.
Nun muß ich mich ja innerhalb 1 Woche in Berlin beim Meldeamt melden und nun kamen mir die ganzen Überlegungen.
1. Auto wird um 130 ,-€ im Jahr teurer 2. Fahrten können nicht mehr abgesetzt werden

Daher weht der Wind......

Gruß
kellimette

» Hallo Kellimette
»
» das Auto, daher weht also der Wind.
»
» Aber: Was für Dein Auto gilt, gilt nicht unbedingt für Dich - und
» umgekehrt.
»
» Beispiel:
» Wenn Du gelegentlich von S-H nach Berlin (und zurück) mit der Bahn oder
» als Mitfahrer fährst, könnte es leicht sein, dass Dein Auto sich
» vorwiegend in SH „aufhält“ und dann wäre sein Standort doch in S-H. Das
» setzt allerdings voraus, dass Du dort mit Nebenwohnung gemeldet bist;
» sonst klingt das Ganze auch nicht plausibel. Rechne mal nach, vielleicht
» geht es - billig in S-H versichert, im teuren und ach so armen Berlin die
» Straßen nutzen. Legal wäre es jedenfalls, auch wenn viele es so machen:-D
» .
»
» Das Herumhacken auf dem „Wohnsitz“ und dem Melderecht betreibe ich doch
» nicht aus Jux und Dollerei. Welcher Ort Dein Wohnsitz ist, kannst Du nach
» anderen Kriterien entscheiden als sie für die melderechtliche Haupt- und
» Nebenwohnung gelten. So lange Du bei Deinen Eltern mit Nebenwohnsitz
» gemeldet bleibst, kannst Du m.E. diesen Ort immer als Deinen Wohnsitz
» bezeichnen (zumindest bis Du ihn rechtsgültig aufgibst - frage mich bitte
» nicht, wie man das macht, ich ahne es zwar, weiß es aber nicht genau,
» steht auch nirgends). In Berlin hast Du zwar eine Wohnung inne, aber die
» willst Du doch nicht auf Dauer beibehalten und nutzen, oder> Dann wäre
» Berlin für Dich u.U. überhaupt keinen „Wohnsitz“ und Du hast nur einen,
» Deinen Heimatort in S-H.
»
» Wenn Dich das Fell juckt und Du mit der Verwaltung Ärger haben willst
» (vielleicht, nicht zwingend), kannst Du noch einen draufsetzen und
» behaupten:
» - melderechtliche Hauptwohnung in Berlin + Zweitwohnsitz ist Berlin
» - Nebenwohnung in S-H (Heimatort) + Erstwohnsitz ist Heimatort.
» Wie gefällt Dir das> Musst Du dann nur noch begründen können - geht aber.
» Bezüglich der Einkommensteuer hilft das vielleicht auch weiter. Lässt sich
» eventuell sogar mit Erfolg vor Gericht einklagen, wenn es überhaupt so weit
» kommt.
»
» Kleiner Tipp noch: Denke an die Hausratversicherung - die Deiner Eltern
» gilt auf keinen Fall für die Wohnung in Berlin. Wenn denn eine nötig ist
» …
»
» Noch Fragen>
»
» Gruß


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