ZWS Hamburg als Auszubildene

McMag @, Montag, 26.11.2012 (vor 4605 Tagen)

Ich weiß nicht Recht weiter!

Ich habe 2010 mich mit einem nebenwohnsitz in Hamburg
Bei meinem Freund angemeldet! Aus dem Grund, weil
ich einen Wohnsitz in Hamburg benötige für die Ausbildung an der Schule!
Jetzt hab ich ein Schreiben bekommen zur Erklärung!
Ich habe in diesem Jahr im Juli 2012 meine Ausbildung beendet.
Im August habe ich begonnen zu Arbeiten! Was nun>
Ich habe den Nebenwohnsitz immer noch moechte ihn aber jetzt demnächst abmelden!
Muss ich zahlen> Ich bin dort im Prinzip zur Untermiete
Aber zahle meinem Freund nichts!

Bin dankbar für alle Antworten!

ZWS Hamburg als Auszubildene

Alfred @, Montag, 26.11.2012 (vor 4604 Tagen) @ McMag

Du bist in Hamburg mit Nebenwohnung registriert – die Wohnsitze sind bei der ZWSt völlig uninteressant.

Wenn Du in Hamburg wohnst (und ggf. arbeitest) bist Du weiterhin meldepflichtig, ob mit Neben oder Hauptwohnung kann ich nicht übersehen. Solltest Du mal prüfen.

Das Hamburger Finanzamt will wissen, ob Deine Nebenwohnung eine Zweitwohnung ist. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist das nicht der Fall.

Im Vordruck musst Du die Zeilen 1 bis 10 und das Unterschriftenfeld ausfüllen, dann kreuzt Du Zeile 18 (keine Zweitwohnung i.S.d. ZWStG) an und trägst in Zeile 35 ein: „Ich bin nicht Inhaberin der Nebenwohnung. Es handelt sich um nur eine Mitwohnmöglichkeit ohne rechtliche Absicherung.“

Kann sein, dass dann noch Fragen kommen, wie z.B. die Forderung eine Bestätigung des Wohnungsinhabers vorzulegen. Kannst Du dann machen oder sein lassen. Das FA kann sich ja von sich aus direkt an den Wohnungsinhaber wenden.

ZWS Hamburg als Auszubildene

McMag @, Dienstag, 27.11.2012 (vor 4603 Tagen) @ Alfred

Vielen vielen Dank schon mal..Sie haben mir schon sehr weitergeholfen!!
Ich habe noch eine weitere Frage! Wie sieht es denn mit
Zeile 11-15 aus> Muss ich meine Steuernummer und Bankverbindung
angeben>

ZWS Hamburg als Auszubildene

McMag @, Dienstag, 27.11.2012 (vor 4603 Tagen) @ McMag

Da fällt mir noch ein: Wie soll denn das Schreiben
vom Hauptmieter der Wohnung aussehen mit der
Bestätigung , dass ich dort nichts gezahlt habe etc>>

Wirklich vielen Dank für Ihre Antwort! Sie helfen mir sehr.

ZWS Hamburg als Auszubildene

Alfred @, Dienstag, 27.11.2012 (vor 4603 Tagen) @ McMag

Finanzämter sind von Haus aus zu neugierig – wenn man nicht Zumwinkel heißt. Weder die Steuernummer noch die Bankverbindung ist hier von irgendeiner Bedeutung und geht das FA schlichtweg nichts an.

Zum Schreiben vom Wohnungsinhaber schlage ich vor, darum kümmern wir uns ggf., wenn das FA fragt.