Zweitwohnsteuer in Neubrandenburg

Christian @, Samstag, 02.12.2006 (vor 6498 Tagen) @ Heike1234

Hallo Heike 1234,
ob die von René aufgezeigte Möglichkeit der Ummeldung für Dich gangbar ist, hängt von Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen ab. Es gilt auf jeden Fall das Melderecht.
1. Wenn Du Dich vorwiegend in Neubrandenburg aufhältst, hat Du Dich dort mit Hauptwohnung (oder alleiniger Wohnung) anzumelden.
2. Wenn Du Dich vorwiegend am Wohnort Deiner Eltern aufhältst, ist Deine Hauptwohnung dort, in Neubrandenburg hast Du Dich mit Nebenwohnung zu melden.
3. Ist es ungefähr 50:50 gilt eine andere Regel.
4. Hast Du in Neubrandenburg Deine Nebenwohnung und willst den Steuerbescheid der Stadt (der kommt!) nicht hinnehmen, musst du im Fall der Fälle vor Gericht, denn eine Widerspruch wird die Stadt immer ablehnen Mit einem vernünftigen Rechtsbeistand sollte der Erfolg nicht in Frage stehen..
5. Ansonsten: Das Melderecht ist kein Instrument um eine ZWSt zu umgehen (und umgekehrt).
Noch Fragen>
Gruß


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