Nachzahlung der Zweitwohnungssteuer

Wolf @, Samstag, 15.12.2012 (vor 4809 Tagen)

Hallo,

wir haben ein Ferienapartment in St. Andreasberg, das bis Ende 2007 fest vermietet war. Derzeit wird diese von uns max. zwei- bis dreimal im Jahr für ein paar Tage genutzt.
Im Juli 2012 hat die Stadt Braunlage uns einen Fragebogen zugesandt, der entsprechend ausgefüllt wurde.
Nun fordert sie für die Jahre 2008 - 2012 die Steuer nach.

Frage: weiß jemand, ob das rechtens ist oder gibt es hier auch eine Verjährungsfrist>

Vielen Dank im Voraus

Nachzahlung der Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Samstag, 15.12.2012 (vor 4809 Tagen) @ Wolf

Hier dürfte gelten:
Die Festsetzungsfrist für 2008 beginnt am 1.1.2009 und beträgt 4 Jahre. D.h., für 2008 darf die Steuer bis zum 31.12.2012 festgesetzt werden.