Nachzahlung der Zweitwohnungssteuer
Hier dürfte gelten:
Die Festsetzungsfrist für 2008 beginnt am 1.1.2009 und beträgt 4 Jahre. D.h., für 2008 darf die Steuer bis zum 31.12.2012 festgesetzt werden.
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- Nachzahlung der Zweitwohnungssteuer -
Wolf,
15.12.2012
- Nachzahlung der Zweitwohnungssteuer - Alfred, 15.12.2012