Haupt- / Zweitwohnsitz falschherum angeben; mögliche Strafe?
Wo und wie Du Deine Wohnsitze wählst, ist hier ohne Belang. Das Meldegesetz kennt nur Neben-, Haupt- und alleinige Wohnungen und gibt die rechtlichen Kriterien vor, wie das Einwohnermeldeamt zu verfahren hat. Die von Dir genannten Gründe spielen dabei keine Rolle, und die Entscheidung liegt auch nicht bei Dir. Wenn es richtig abläuft wird das EMA deswegen die Hamburger Wohnung als Hauptwohnung bestimmen.
Das „was dauerhaftes“ har seine zeitliche Obergrenze bei einem Aufenthalt von bis zu 2 Monaten; Sollte die Probezeit kürzer als 2 Monate sein könnte man mit diesem Argument möglicherweise vorerst von einer melderechtlichen Erfassung absehen (muss dann bei einem längeren Aufenthalt allerdings rückwirkend – maßgeblich ist der Tag des Einzugs in die Wohnung - nachgeholt werden
Falsche Angaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mir einer Geldbuße geahndet werden. Über deren Höhe sagt das Hamburger Meldegesetz nichts aus.
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arbeitssuchender,
20.12.2012
- Haupt- / Zweitwohnsitz falschherum angeben; mögliche Strafe? - Alfred, 20.12.2012