zws in berlin

anne @, Freitag, 08.12.2006 (vor 6593 Tagen)

hallo,
bin seit november letzten jahres in berlin gemeldet und habe dort bis april als student mit zweitwohnsitz dort gewohnt. Da ich innerhalb berlins umgezogen bin, habe ich mich nicht im stadtbezirk abgemeldet. Das heißt seit mai wohne ich in der neuen wohnung in berlin, habe mich aber erst zum 1.10. im anderen stadtbezirk gemeldet. Jetzt kam vom anderen stadtbezirk der bescheid zur zweitwohnsitzsteuer.

1) Muss ich als student in berlin überhaupt zws zahlen> Wenn ja, wie kann man dagegen vorgehen> Ich muss mit hauptwohnsitz bei meiner mutter gemeldet bleiben, da sie beamtin ist und dadurch irgendwelche vergünstigungen hat.

2) Wie handhabe ich das am besten, da ich mich im anderen stadtbezirk nicht abgemeldet habe>

3) In der zweiten wohnung haben bei mir häufig für zwei monate freunde gewohnt. Allerdings haben wir dafür keinen mietvertrag geschlossen. Kann man das trotzdem anrechnen lassen>

Vielen Dank für eure Antworten.

Lieben Gruß, Anne

zws in berlin

Christian @, Freitag, 08.12.2006 (vor 6593 Tagen) @ anne

Hallo Anne,

als erstes spiele ich wieder die alte Leier = Melderecht.

Die Lebens- und Wohnverhältnisse eines Menschen bestimmen die melderechlichen Angaben. Wenn Du Dich also vorwiegend (zeitlich betrachtet) in Berlin aufhältst - wozu Du leider nichts schreibst -, musst Du Dich dort mit HauptwohnUNG oder alleiniger Wohnung anmelden. Bei Deiner Mutter hättest Du dann entweder die NebenwohnUNG oder überhaupt keine. Hältst Du Dich überwiegend am Wohnort Deiner Mutter auf, hast Du dort Deine HauptwohnUNG und in Berlin Deine NebenwohnUNG. Alles andere ist, so wie Du es schilderst - melderechtlich gesehen - bedeutungslos.
Also: Als Erstes den korrekten Melderechtsstatus herstellen, so dass dieser mit Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen in Einklang steht.

Nun zur Zweitwohnungsteuer: Die ist für die Zeit bis zur Herstellung des korrekten Meldestatus’ nach Berliner Rechtsauffassung erst mal fällig - glauben die Berliner. Und zwar für die (Neben)Wohnung, mir der Du gemeldet bist. Dass Du Studentin bist, ist dabei unerheblich. Auch Studierende müssen ZWSt entrichten, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (sagt sogar das viel gerühmte „Lüneburger“ Urteil).Wer Dich in Deiner Wohnung wann und wie besucht, ist unerheblich, so ange er dort nicht eingezogen ist. Wenn Du aber bei Deiner Mutter wohnst, Deinen Wohnraum dort sozusagen als Teil des Unterhalts in Anspruch nimmst und über den Wohnraum keine rechtliche Verfügungsgewalt (z.B. durch Mietvertrag, eine ähnliche schriftliche Vereinbarung, Nießbrauch) hast, ist die Forderung aber nicht berechtigt.

Das Problem dabei ist nur: Die Berliner Finanzverwaltung sieht das anders. Du weißt ja, Berlin ist arm und braucht Geld - egal wie und von wem. Wenn Du Dich dagegen wehren willst, musst Du den Rechtsweg mit allen Konsequenzen beschreiten. Da kannst Du, bei richtiger Argumentation, vor Gericht durchaus Erfolg haben - eine Erfolgsgarantie kann dir natürlich keiner geben. Auf diesem Rechtsweg wird die Stadt natürlich alle Register ziehen und dabei ggf. auch wider besseres Wissens behaupten, dass das Recht auf ihrer Seite sei. Wenn Du Dich davon beeindrucken oder gar einschüchtern lässt, hast Du schon verloren. Hilfe, wenn auch keine Rechtsberatung, leiste ich Dir auf dem Rechtsweg gerne.

Also, es liegt bei Dir.

PS:
Welche Vorteile gerade Beamte dadurch haben, dass die Kinder mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet sind, möchte ich gerne mal wissen. Kann mir einer was darüber sagen>

Gruß

zws in berlin

Yvonne Winkler @, Samstag, 09.12.2006 (vor 6593 Tagen) @ Christian

» Welche Vorteile gerade Beamte dadurch haben, dass die Kinder mit
» Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet sind, möchte ich gerne mal wissen. Kann
» mir einer was darüber sagen>


Mir leuchtet auch nicht eine ein. Mein Mann ist auch im ö. Dienst und zwei unserer Kinder studieren mit Erstwohnsitz am Studienort, ohne ihren Zweitwohnsitz zuhause zu haben, denn hierher kommen sie nur noch besuchsweise. Keine auch nur irgendwie gearteten Einschränkungen, weder bezügl. Orts- und Kinderzuschlag noch sonst etwas. Ich kann mir keinen Grund vorstellen, außer dem Ausläufer der Kinderzulage bei der Eigenheimzulage, und da muss man sich einfach durchrechnen, was einträglicher ist, wenn man den Rechtsweg nicht beschreiten will.

YW

zws in berlin

Christian @, Samstag, 09.12.2006 (vor 6593 Tagen) @ Yvonne Winkler

Die Eigenheimzulage wiederum hat nichts mit Beamten zu tun. Das Rätsel bleibt.
Ist natürlich immer schade, wenn die Kinder den Wohnsitz der Eltern, den sie bisher geteilt haben, so mir nichts, dir nichts aufgeben.:-P
Gruß

zws in berlin

Christian @, Mittwoch, 20.12.2006 (vor 6582 Tagen) @ anne

Hallo Anne

aus unerfindlichen Gründen hat mich Deine Mail erst heute erreicht.

Wenn ich das alles richtig verstehe, bist Du seit November 2005 mit
- Hauptwohnung in XXX bei Deiner Mutter,
- mit Nebenwohnung in Berlin
gemeldet.
Vorwiegend hältst Du Dich in Berlin auf. Damit ist Dein Meldestatus falsch. Du solltest ihn berichtigen. Bei richtigem Meldestatus,
- Hauptwohnung in Berlin und
- Nebenwohnung in XXX (bei Deiner Mutter)
fällt überhaupt keine ZWSt an, solange Du noch studierst (danach auch nicht, aber das müsste man ggf. vor Gericht erkämpfen - die XXXer sind da zäh).

Bleibt noch die Vergangenheitsbewältigung. Vom Prinzip her kannst Du Dich auch in Berlin gegen die ZWSt wehren (Du hat nur eine einzige eigene Wohnung). Aber dabei kommt immer raus, dass Du falsch gemeldet bist. Wenn die Berliner boshaft sind, ziehen sie Dir dafür ein Bußgeld über, das erheblich höher ausfallen kann als die Steuer. Ich persönlich würde es deswegen nicht riskieren, mit deinem Hintergrund in einen Prozess zu gehen - und der ist unvermeidlich, wenn du Dich wehrst.

Deswegen mein persönlicher Rat: Zweitwohnungsteuer in Berlin für den fälligen Zeitraum zahlen (kann ja eigentlich dann nur Nov 2006 bis Dez 2006 sein, schlimmstenfalls ab Nov 2005) und als „Lehrgeld“ abhaken - ist allemal billiger, als ein langer Rechtsweg mit ungewissen Ausgang. .

Die Höhe der Kaltmiete muss man durch Mietvertrag nachweisen - verlangen die meisten Städte zumindest so, weil sie sich nicht auf die Angaben des Meldenden verlassen wollen. Wenn Du den alten Mietvertrag noch hast, kein Problem. Wenn nicht: Bestätigung des Mieters (schriftlich) holen. Alles mit Lauferei und Ärger verbunden - hätte man sich sparen können.

Hoffe, das reicht erst mal, wenn nicht: Fragen!

Gruß

zws in berlin

teizke @, Freitag, 12.01.2007 (vor 6559 Tagen) @ Christian

hallo! hab jetzt auch eine aufforderung bekommen eine ZWS erklärung zumachen, kann mir jemand sagen wie hoch der satz pro m2 ist oder ähnliche angaben für die der steuer geben , danke