Erstwohnsitz Köln, zweit in leipzig muss ich zahlen???

Alfred @, Freitag, 21.12.2012 (vor 4236 Tagen) @ gqman

Dann nehme ich mal an, dass Du Dich zeitlich gesehen vorwiegend in Leipzig aufhältst und die dortige Wohnung somit Deine vorwiegend benutzte Wohnung ist. Wenn Du das nachweisen kannst – z.B. durch den Arbeitsvertrag/Bestätigung des Arbeitgebers wärst Du nicht steuerpflichtig, denn die vorwiegend benutzte Wohnung ist Erstwohnung anzusehen
Melderechtlich ergibt sich für Dich daraus allerdings die Konsequenz, dass es sich bei der Erstwohnung auch um die Hauptwohnung handelt.


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