Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft

KJH, Sonntag, 23.12.2012 (vor 4401 Tagen)

Wir, eine Erbengemeinschaft, sind Eigentümer einer Ferienhaus in einem Urlaubsgebiet in Schleswig Holstein. Wir haben ein Appartement dauernd vermietet an einen Berufstätigen im Ort. Die zweite Wohnung wird als Feriendomiziel aller Mitglieder der erbengeeminschaft und deren Angehörigen genutzt, hauptsächlich in den Sommermonaten.

Die Mitglieder der Erbengemeinschaft haben alle in anderen Orten ihre Hauptwohnung und haben nur gemeinsam die Verfügungsgewalt- und das Nutzungsrecht auf die Nebenwohnung.

Sind wir von der Zweitwohnungssteuer befreit?

Kennt jemand einen ähnlichen Fall ?

Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft

Alfred @, Sonntag, 23.12.2012 (vor 4401 Tagen) @ KJH

Die meisten Satzungen haben in irgendeiner Form die Bestimmung „Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner.“ Das trifft für Erbengemeinschaften zu und wird im allgemeinen auch so angewendet.

Ob die melderechtliche Erfassung mit Nebenwohnung richtig ist und ob sich das auf die Steuerpflicht auswirkt, kann ich nicht beurteilen.

Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft

KJH, Montag, 24.12.2012 (vor 4400 Tagen) @ Alfred

Danke für die schnelle Antwort.

Wir sind im Melderegister nicht als Nebenwohnsitz eingetragen, wohl aber als Eigentümer im Grundbuch. Über die selbstgenutzte Wohnung haben wir rein rechtlich nur gemeinsam, nicht jeder einzelne, die Verfügungsgewalt und das Nutzungsrecht.

Vielleicht kennt jemand sich im Zweitsteuergesetz aus und sieht das als Ausnahmeregelung.

Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2013.

Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft

Alfred @, Montag, 24.12.2012 (vor 4400 Tagen) @ KJH

Es gibt kein allgemein gültiges „Zweitwohnungsteuergesetz“ – maßgeblich ist die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Dass in „Eurer“ Satzung eine Ausnahmeregelung für Personen, die gemeinsam eine Zweitwohnung innehaben getroffen wurde, bezweifle ich.
Der Steuer kann man nur entgehen, wenn einer aus der Erbengemeinschaft als Inhaber die Ferienwohnung melderechtlich als alleinige oder Hauptwohnung nutzt. Die Eigentumsvberhältnisse spielen dann keine Rolle mehr.
Trotzdem frohe Weihnachten.

Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft

Rebell @, Montag, 24.12.2012 (vor 4400 Tagen) @ Alfred

Im Allgäu wird eine kleine Hütte mit 25 qm Grundfläche von einer Erbengemeinschaft = 2 Familien eine Mindestzweitwohnungssteuer gem Satzung = 2 x € 250.-- gefordert, keine der beiden Familien und deren Angehörige sind dort mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Die Gemeindeverwaltung geht allerdings davon aus, dass beider Familien zwar nicht gleichzeitig aber abwechslungsweise dieses Hüttchen zum Schlafen nutzen können, es gibt keine Zufahrt und weder Strom noch Wasser oder Kanalanschluss. Im Winter nur mit Skiern erreichbar, diese liegt auf 1200 m NN ( 400 m höher als das Dorf)Bei Einheimischen wird derartige Steuer wie z.B. bei einer Jagdhütte keine Zwst. gefordert!
Angeblich liegt es am Ermessen der Kommunalverwaltung!

Zweitwohnungssteuer für Erbengemeinschaft

Alfred @, Donnerstag, 27.12.2012 (vor 4397 Tagen) @ Rebell

Hat jemand dieses „Ermessen“ der Kommunalverwaltung schon mal nachprüfen lassen? Nicht nur mit Behauptungen ins Blaue hinein sondern mit einem möglichst exakten Vergleich „Einheimische“ – „Auswärtige“?

Gleichzeitig ließe sich der Bayer. VGH zu dem Sachverhalt „keine Nebenwohnung“ trefflich beim Wort nehmen. Selbst wenn er sich einmal mehr rauswindet, könnte die dabei gezeigte juristische Akrobatik nicht nur interessant sein, sondern auch weitere Anhaltspunkte bieten. Schließlich entwickelt sich die Rechtsprechung fort.