Zweitwohnsitz wg. "besserem Hotelzimmer"

SabsiBabsi, Freitag, 04.01.2013 (vor 4389 Tagen)

Guten Morgen,
ich brauche eine kleine Einschätzung der Lage.
Ich bin verheiratet wohne an sich an meinem Hauptwohnsitz habe mir aufgrund meiner manchmal sehr anstrengenden und zeitintensiven Arbeit mit sehr unregelmäßigen Arbeiszeiten eine Ferienwohnung in der Stadt meines Arbeitsplatzes gemietet. Mir sind Hotelzimmer zuwieder und es ist bequemer wenn man länger arbeiten und am nächsten morgen sehr früh wieder raus muss kein Hotelzimmer noch extra zu suchen. Also dachte ich mir eine kl. Fewo wo ich ständig einen Schlafplatz habe wenn gebraucht wird würde mir die Arbeit erleichtern.
Jetzt hat sich aus mir unerklärlichen Gründen die gute Stadt Baden-Baden in der ich diese Fewo gemietet habe gemeldet ich solle diese zumindest als Zweitwohnsitz melden.
Ich habe so etwas noch nie erlebt. Seit ca. 4 Jahren bin ich Projektbezogen (Film und Fernsehen) beschäftigt und wohne in Hotels und Ferienwohnungen und habe noch nie einen solchen Brief bekommen.
Wenn ich jetzt nur ein reines Hotelzimmer nehmen würde ca. 2-3 mal die Woche, müsste ich dies bitte auch als Zweitwohnsitz anmelden? Finde dies alles mehr als lächerlich.
Wie schätzt ihr die Lage ein?

Lieben Dank und Grüße aus dem sehr beschaulichen Baden-Baden,

Sabine

Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz

Alfred @, Freitag, 04.01.2013 (vor 4389 Tagen) @ SabsiBabsi

Grundsätzlich gilt: Wer eine Wohnung (im Sinne des Meldegesetzes) bezieht, hat sich innerhalb einer Woche anzumelden.

Als Ausnahme ist in §21, Abs. 2, 1. festgelegt, dass Meldepflichten nicht begründet werden, wenn ein Einwohner für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und für nicht länger als sechs Monate eine Wohnung bezieht.

Für Beherbergungsstätten (Hotels, Ferienwohnungen us.) ) gelten besondere Meldepflichten
„Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von fremden Personen dienen (Beherbergungsstätten), für nicht länger als zwei Monate aufgenommen wird, unterliegt nicht den Meldepflichten nach § 15 Abs. 1 und 2. Sobald sein Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten überschreitet, hat er sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (§ 15 Abs. 1). Die beherbergten Personen haben am Tage der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben ...““

Die Aufforderung der Stadt Baden-Baden, sich mit Nebenwohnung registrieren zu lassen, kann also durchaus berechtigt sein.

Am Rande:
Die Nebenwohnung könnte dann u.U. eine Zweitwohnungsteuer nach sich ziehen.

Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz

SabsiBabsi, Freitag, 04.01.2013 (vor 4389 Tagen) @ Alfred

Lieben Dank für die schnelle Antwort!

ich zitiere:

Als Ausnahme ist in §21, Abs. 2, 1. festgelegt, dass Meldepflichten nicht begründet werden, wenn ein Einwohner für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und für nicht länger als sechs Monate eine Wohnung bezieht.

Ich habe die Wohnung vom 01.11. - 30.04. also genau 6 Monate.

Was nun?

Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz

Alfred @, Freitag, 04.01.2013 (vor 4389 Tagen) @ SabsiBabsi

Eine schöne Frage für Verwaltungsjuristen. Handelt es sich bei der angemieteten Ferienwohnung nun um eine Beherbergungsstätte – dann bestünde Meldepflicht (länger als 2 Monate). Oder handelt es sich um eine „Wohnung“, dann bestünde keine Meldepflicht.

Man kann wohl mit gutem Gewissen eine Meldepflicht verneinen. Wie die Stadt das sieht, ist eine andere Sache. Sie könnte sich querstellen und es auf eine Klage ankommen lassen.

Am Rande:
Maßgeblich im Melderecht ist nicht die Mietdauer sondern der Tag des Einzugs bzw. des Auszugs. In vorliegenden Fall dürfte das allerdings keine Rolle spielen, denn „länger als 6 Monate“ kommt dabei so oder so nicht über.

Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz

SabsiBabsi, Freitag, 04.01.2013 (vor 4389 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred,

ganz lieben Dank für diese ausführlichen Informationen.
Ich bin jetzt um einiges schlauer und habe ein paar dieser Informationen in meinen Brief der an das Meldeamt Baden-Baden rausgeht eingefügt.

Ich glaube es geht darum wer die Zweitwohnsitzsteuer verrichtet. Die Fewo wurde von einer älteren Dame selbst früher immer als Fewo genutzt (man geht in Baden-Baden gerne mal ins Casino und Festspielhaus, gelle). Ich glaube das die gute Dame sich selbst abgemeldet hat und mich als neuen "Mieter" nannte. Ich bin definitiv der Meinung das die Forderung der Zweitwohnsitzsteuer nicht an mich sondern an die eigentliche Vermieterin gerichtet werden sollte.

Schaun wir mal was passiert. Ich werde euch auf dem laufenden halten.

Liebe Grüße!

Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz

Alfred @, Freitag, 04.01.2013 (vor 4389 Tagen) @ SabsiBabsi

Wenn das Einwohnermeldeamt geschrieben hat, solltest Du erst Mal überhaupt nicht auf die ZWSt eingehen. Beschränke Dich ausschließlich auf die Feststellung, dass gem. § 21, Abs. 2, Ziffer 1. keine Meldepflicht besteht (weil nicht länger als 6 Monate). Ansonsten bedeckt halten.

Am Rande:
Wenn Du das Amt ein bisschen ärgern willst und sie Dich wirklich aufgefordert haben, einen „Wohnsitz“ anzumelden, kannst Du noch hinzufügen, dass Baden-Baden nicht Dein Wohnsitz ist Das ist auf jednen Fall richtig und könnte das Amt ggf. außer Tritt bringen.

Nebenwohnung, nicht Zweitwohnsitz

SabsiBabsi, Freitag, 22.02.2013 (vor 4340 Tagen) @ Alfred

Ein kleines update von mir.

Ich habe alle Ratschläge befolgt und gestern kam der Brief von der Stadt Baden-Baden.

"Da Sie nicht über längere Zeit, bzw. dauerhaft in Baden-Baden wohnhaft sind, ist nach §21 des Meldegesetzes natürlich keine Anmeldung erforderlich...."

Das ganze hat jedoch 3 Briefe, 2 Telefonate und eine Email gedauert...

Lieben Dank nochmal!!!