Termin für Anträge Geringverdiener beachten
Wer weniger als € 25 000 als Summe der positiven Einkünfte verbucht als Aleinstehender bzw. bei Ehepaaren sind es € 33 000 pro Jahr kann sich nur in der Zeit vom 1. bis 30 Januar jedes Jahr sich wiederholend, bei der Gemeinde welche einen Zweitwohnungsstuerbescheid erstellt- mit einem formlosen Antrag auf Befreiung stellen. Hier nun im Januar 2013 für das besteuerte Jahr 2011.
Vorsicht allerdings, da bei hauptächlich bei den Oberbayerischen Gemeindeverwaltungen* z.T. sehr unkompetente Sachbearbeiter sich kaum im Steuerrecht sachkundig auskennen, verlangen diese oft, trotz Vorlage eines vom zuständigen Finanzamtes "Nichtveranlagungsbescheides" die Offenlegung aller Einnahmen, Vorlage sämtlicher Sparbücher und die Erlaubnis unter Angabe der Steuer Nr.- beim Finanzamt Erkundigungen einzuholen!
Entweder ist so einem Sachbearbeiter der Begriff "NVAB" unbekannt oder man will hinterlistig sämtliche gestzlichen Vorschriften über Steuergeheimnis ignorieren um eventuell den Antrag doch noch abzulehnen.
* Fischbachau liegt in Oberbayern- vieleicht interessant zu Diskussion von Wi...