Termin für Anträge Geringverdiener beachten

Gustav @, Sonntag, 20.01.2013 (vor 4373 Tagen)

Wer weniger als € 25 000 als Summe der positiven Einkünfte verbucht als Aleinstehender bzw. bei Ehepaaren sind es € 33 000 pro Jahr kann sich nur in der Zeit vom 1. bis 30 Januar jedes Jahr sich wiederholend, bei der Gemeinde welche einen Zweitwohnungsstuerbescheid erstellt- mit einem formlosen Antrag auf Befreiung stellen. Hier nun im Januar 2013 für das besteuerte Jahr 2011.

Vorsicht allerdings, da bei hauptächlich bei den Oberbayerischen Gemeindeverwaltungen* z.T. sehr unkompetente Sachbearbeiter sich kaum im Steuerrecht sachkundig auskennen, verlangen diese oft, trotz Vorlage eines vom zuständigen Finanzamtes "Nichtveranlagungsbescheides" die Offenlegung aller Einnahmen, Vorlage sämtlicher Sparbücher und die Erlaubnis unter Angabe der Steuer Nr.- beim Finanzamt Erkundigungen einzuholen!
Entweder ist so einem Sachbearbeiter der Begriff "NVAB" unbekannt oder man will hinterlistig sämtliche gestzlichen Vorschriften über Steuergeheimnis ignorieren um eventuell den Antrag doch noch abzulehnen.

* Fischbachau liegt in Oberbayern- vieleicht interessant zu Diskussion von Wi...

Termin für Anträge Geringverdiener beachten

Alfred @, Sonntag, 20.01.2013 (vor 4373 Tagen) @ Gustav

Am 31. Januar 2013 läuft die Frist für das Steuerjahr 2012 - und nicht für das Steuerjahr 2011 - aus.

Mir ist nicht bekannt, dass die entsprechenden Angestellten in oberbayerischen Gemeindeverwaltungen im Steuerrecht signifikant unkundiger sind als die Angestellten in den kommunalen Verwaltungen der anderen bayerischen Regierungsbezirke.

Es dürfte wohl allgemein und bundesweit gelten:
Anders als die Finanzverwaltungen verfügen die Kommunen jedenfalls in aller Regel nicht über Einrichtungen und Personal, das in bezug auf die Steuererhebung vor allem im Hinblick auf die Überprüfung von Erklärungen der Steuerpflichtigen besonders geschult wäre.