Hallo,
also mein Problem ist folgendes. Ich bin Student, habe meine Zweitwohnung in Erfurt bei meinen Eltern und jetzt will Erfurt die Zweitwohnungssteuer von mir. Das VG Gelsenkirchen hatte ja bereits festgelegt, das die ZWS nicht erhoben werden darf, wenn der Betroffene den Nebenwohnsitz bei seinen Eltern hat und auf deren Unterhalt angewiesen ist.
Also habe ich das Steueramt Erfurt darauf hingewiesen und als Antwort folgendes bekommen. Das VG Gelsenkirchen ist nicht für Erfurt zuständig, deswegen gilt da das Urteil auch nicht und ich muss bezahlen.
Ist das so richtig> Muss ich jetzt in Erfurt nochmal eine neue Klage einreichen, oder gibt es da noch nen anderen Weg.
Danke für euere Antworten,
Joe
ZWS in Erfurt trotz Urteil
Christian
, Dienstag, 12.12.2006 (vor 6950 Tagen) @ Joe
Hallo Joe,
der Fehler liegt wahrscheinlich schon in der Darstellung des Problems. Wenn Du in Erfurt eine Zweitwohnung bei Deinen Eltern hast, musst Du natürlich zahlen. die Frage ist aber, ob Du eine Zweitwohnung hast.
Ich nehme eher an, dass Du in Erfurt bei Deinen Eltern mit Nebenwohnung gemeldet bist und dort Wohnraum in der Wohnung Deiner Eltern nutzt (unentgeltlich und ohne jede rechtliche Verfügungsbefugnis).
Was das Erfurter Rechtsverständnis angeht: Diese Argumentation ist einfach Klasse. Die würden wahrscheinlich sogar behaupten, Karlsruhe sein nicht für Erfurt zuständig. Werde mal sehen, ob die Erfurter ZWStS nebst Vordrucken im Netz zu finden ist.
Falls Du Hilfe brauchst und wissen willst, ob Du bezahlen musst oder nicht, bitte folgende Fragen beantworten:
Ansonsten:
- Stimmt meine Annahme bzgl. der Nebenwohnung>
- Liegt der Steuerbescheid bereits vor>
- Hast Du gegen den Steuerbescheid Widerspruch eingelegt>
- War die Erfurter Antwort der Widerspruchsbescheid>
- Wo ist die Hauptwohnung>
- Ist die Hauptwohnung
+ gemietet, Eigentum oder sonst etwas>
+ ein zimmer in einer WG/einem Wohnheim/eine Wohnung im landläufigen Sinn>
Viele Fragen, aber ohne konkrete Angaben ist keine konkrete (hilfreiche) Antwort möglich.
Gruß
ZWS in Erfurt trotz Urteil
Joe
, Dienstag, 12.12.2006 (vor 6950 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
erstmal Danke für deine Antwort... und jetzt zu den von dir angeführten Punkten.
In Erfurt ist mein Nebenwohnsitz und ich nutze dort Wohnraum meiner Eltern unentgeltlich und ohne jede rechtliche Verfügungsbefugnis. Der Steuerbescheid liegt vor und ich soll jetzt bezahlen. Da ich das nicht wollte habe ich beim Steueramt Erfurt angerufen und die oben erwähnte Antwort erhalten. Also ich habe bis jetzt noch nicht bezahlt und auch noch keinen offiziellen Widerspruch eingelegt.
Mein Hauptwohnsitz ist in Stuttgart, da ich hier studiere. Ich wohne hier in einer WG in einem Studentenwohnheim.
Den Nebenwohnsitz wollte ich halt gerne in Erfurt behalten, da ich sonst alles Mögliche ummelden muss (Auto, Motorrad, versch. Verträge)
Gruß,
Joe
ZWS in Erfurt trotz Urteil
Christian
, Dienstag, 12.12.2006 (vor 6950 Tagen) @ Joe
Hallo Joe,
nun wird es konkret.
Wenn der ZWStBescheid also schon vorliegt und Du
a) nicht zahlen willst, was Du nicht musst - egal was Frau Müller (richtig>) vom Steueramt sagt
b) auf der anderen Seite mit Nebenwohnung in Erfurt gemeldet bleiben willst, was Du darfst,
musst Du als Erstes
- Widerspruch einlegen.
Der wird, so wie das Erfurter Steueramt sich geäußert hat, wohl abgelehnt werden.
Der Widerspruch allein befreit Dich nicht von der Zahlungspflicht. Es gibt zwar die Möglichkeit, im vorläufigen Rechtsschutz Aufschub bis zur gerichtlichen Entscheidung zu erwirken, aber davon rate ich ab. Es belastet das Gericht nur sinnlos und ist auch nicht besonders Erfolg versprechend.
Also heißt es Zweitens
- zahlen (betrachte es ruhig als verzinstes Darlehen an die Stadt, bei erfolgreicher Klage gibt es das Geld zurück (ggf. plus Anwaltskosten).
Nach Ablehnung des Widerspruchs (was, wie gesagt, zu erwarten ist) kannst Du vor dem Verwaltungsgericht (vermutlich Erfurt) klagen. Nach meiner Einschätzung fast mit garantiertem Erfolg. Fast nur deswegen, weil eventuell ein Richter mutwillig anders entscheiden könnte (kann man nie ausschließen).
Der Widerspruch macht aber nur Sinn, wenn Du bereit bist, auch vor Gericht zu ziehen. Gefallen lassen sollte man sich das nicht. Wenn Du Hilfe brauchst (z.B. für die Formulierung des Widerspruchs, Formalitäten usw. melde Dich - dazu gleich mit angeben: Von wann ist der Steuerbescheid> Welches Kassen-/Aktenzeichen>). Nutze ggf. die Möglichkeit über René eine Mail direkt an mich weiterleiten zu lassen - nicht Alles geht Alle etwas an.
Die Satzung habe ich mittlerweile kopfschüttelnd gelesen. Sie verfehlt klar die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer als zulässige örtliche Aufwandsteuer gesetzt hat. Auf gut Deutsch: Sie ist rechtswidrig. Wer anderer Meinung ist - z.B. das Erfurter Rechtsamt, das diesen Unsinn angeblich geprüft hat - soll es ruhig sagen. Am besten öffentlich.
Noch Fragen>
Gruß
ZWS in Erfurt trotz Urteil
TRF
, Montag, 19.02.2007 (vor 6881 Tagen) @ Christian
Hallo
Ich bin auf meiner Suche wie ich der Steuer entgehen kann hierdrauf gestoßen.
Nun ist es so, daß ich in Erfurt Zweitwohnsitzsteuer zahlen soll. Da aber mein Hauptwohnsitz bei den Eltern war (inzwischen bin ich hauptwohnsitzlich in Erfurt gemeldet)möchte ich Widerspruch einlegen.
Ich wollte nun fragen ob ich hier eine Vorlage für einen solchen Widerspruch erhalten kann, da ich keine Ahnung habe wie dieser aussehen muss. Die Frist endet am 25.2.07, solange ist also auch nicht mehr Zeit.
ich hoffe ihr könnt mir helfen
Gruß
Mathias
ZWS in Erfurt trotz Urteil
René
, Montag, 19.02.2007 (vor 6880 Tagen) @ TRF
Hallo,
wir können dir hier leider keine individuelle Rechtsberatung anbieten, so auch kein Widerspruchsschreiben aufsetzen. (Liegst du unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen kannst du aber Beratungsscheine beim Amtsgericht beantragen, mit denen du dich zum Rechtsanwalt deines Vertrauens wenden kannst)
Allgemein gilt:
* Schau in das Forum, da solltest du genügend Anregungen und Anhaltspunkte finden (z.B. Diskussion Anknüpfung der ZWS an das Melderecht)
* Die wichtigsten Urteile sind angegeben und verlinkt. Interessant dürfte das aktuelle von Mainz sowie Weimar, Halle und Lüneburg sein. Schau dir die Begründungen an und schau an, was davon auf dich zutrifft.
* Einige Studentenvertretungen wie in [link=http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=1459]Wuppertal[/link] stellen Musterwidersprüche bereit.
Zu beachten ist:
* Die Frist ist bindend!
* Viele Städte neigen dazu, Widersprüche gerne von vorn herein abzulehnen und auf ihre Satzung zu bestehen. Daher solltest du dich möglichst vor Absenden des Widerspruchs auch damit auseinandersetzen, was du bei Ablehnung des Widerspruchs machst (d.h. Klage erheben oder nicht).