Aufruf- an alle Betroffene zieht Eure Konsequenzen
Nutzt die Gelegenheit bei Eurer Wahlentscheidung- da keine Partei - zu finden ist - welche sich dieses Problem annimmt-
Wie wäre es eine ungültige Stimme abzugeben, dadurch schmälert man die Parteienfinanzierung ! das ist die einzige Chance Aufmerksamkeit zu erwecken - ausgehend von allen Zweitwohnungsbesitzern
wer kennt die aufgeführten Jürgen Keitel- Sammlung von Unfug total???
Die uneinsichtigen Scharfmacher sitzen auch in den Kontrollbehörden der Kommunalaufsicht
(2011-04-02)
Der „Südkurier“ berichtete unter anderem: „Bodman-Ludwigshafen - Da wollte die Gemeinde durch die Einführung einer Staffelung bei der Zweitwohnungssteuer eine gerechtere Lösung für Vermietung von Ferienwohnungen schaffen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden während der Dauer der steuerlichen Abzugsfähigkeit von der Zweitwohnungssteuer befreien. Bei der Kurtaxe wollte man eine Doppelbelastung derjenigen Vermieter von Ferienwohnungen vermeiden, die mindestens 60 kurtaxepflichtige Übernachtungen nachweisen können…
Daraus wird nun nichts. Das Landratsamt hat jetzt die beschlossene geänderte Satzung für rechtswidrig erklärt…
Das Landratsamt stellt zur Zweitwohnungssteuer fest, dass das Innehaben einer Zweitwohnung in einem denkmalgeschützten und abschreibungsfähigen Gebäude ein über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgehender besteuerbarer Aufwand sei. Der Steuergegenstand sei die Zweitwohnung. Auch eine Zweitwohnung in einem denkmalgeschützten Gebäude sei ein tauglicher Steuergegenstand, wird betont. Eine Unterscheidung der Steuerpflicht nach Eigentümer oder Mieter sei unzulässig. Die steuerliche Abzugsfähigkeit sei kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung von Zweitwohnungen innerhalb und außerhalb von denkmalgeschützten Gebäuden. Die Zweitwohnungssteuer knüpfe an das Innehaben der Wohnung und die daran zum Ausdruck kommende Einkommensverwendung an. Nach geltender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehe darin keine unzulässige Doppelbesteuerung.“
mehr Infos finden Sie in >>>Juergen.Keitel@t-online.de
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