HH Zweitwohnsitz - noch nie eine ZWST-Aufforderung erhalten

ACDC, Donnerstag, 14.02.2013 (vor 4499 Tagen)

Hallo zusammen,

meine Lage ist folgende:

Ich bin in Hannover schon ewig mit Erstwohnsitz gemeldet und seit 2008 in HH mit Zweitwohnsitz (WG-Zimmer) und habe noch nie eine Zahlungsaufforderung zur ZWST erhalten.

Nun hat sich meine Lebensmittelpunkt definitiv nach HH verlagert und ich möchte mich in HH mit Erstwohnsitz anmelden. Die Melde-Adresse bleibt die der Zweitwohnung (also kein Umzug innerhalb der Stadt).

Meine Frage: Wenn ich mich nun in HH mit Erstwohnsitz anmelde, kann ich automatisch mit einer (horrenden) Nachzahlungsaufforderung der ZWST rechnen? Gäbe es einen Trick diese zu umgehen und vlt nur ein Bußgeld für den Verstoß gegen das Meldegesetz zu zahlen? Ich könnte angeben, dass ich längere Zeit mein Zimmer in der WG untervermietet habe, das entspricht sogar der Wahrheit. In der Zeit habe ich wieder in Hannover gewohnt und natürlich nicht meinen Nebenwohnsitz an-und abgemeldet.

Vielen Dank für eine Antwort!

HH Zweitwohnsitz - noch nie eine ZWST-Aufforderung erhalten

Alfred @, Donnerstag, 14.02.2013 (vor 4499 Tagen) @ ACDC

Weil es sein muss vorweg: Du bist in Hannover mit Haupt- und in HH mit Nebenwohnung registriert. Wohnsitze sind im Melderecht uninteressant.
Wenn Du ein Zimmer in einer WG hast, bist Du in HH nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.

Wegen der ZWSt ist also keine rückwirkende Ummeldung erforderlich. Du kannst Dich ganz normal ummelden, weil Deine Wohn-und Lebensverhältnisse sich geändert haben, und in HH jetzt Deine einzige Wohnung ist.

Wenn Du Dich in HH mit Hauptwohnung ummeldest, wird die Wohnung in Hannover Nebenwohnung und evtl. fällt dann dort ZWSt an. So wie es klingt, wäre es aber richtig, sich in HH mit alleiniger Wohnung registrieren zu lassen.

HH Zweitwohnsitz - noch nie eine ZWST-Aufforderung erhalten

UrsMahle @, Sonntag, 24.02.2013 (vor 4489 Tagen) @ Alfred

Einfach nicht weiter erwähnen bei einem Bekannten gab es auch keine Nachforderung. Also keine Angst

HH Zweitwohnsitz - noch nie eine ZWST-Aufforderung erhalten

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4328 Tagen) @ ACDC

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.