Änderung des Hauptwohnsitzes in Hamburg

Himbim13 @, Donnerstag, 21.02.2013 (vor 4074 Tagen) @ maltiger

Sie sind verheiratet. Üben beide ihre berufliche Tätigkeit von Hamburg aus, aus.
Sollten Sie einen Stauswechsel vornehmen, könnte die Behörde den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen prüfen und infolge, da Sie beide in Hamburg sich überwiegend aufhalten, die Hamburger Wohnung zur Hauptwohnung bestimmen. Der Schutz der Ehe und Familie wird in der Regel nur dann anerkannt, wenn ein Teil der Familie sich überwiegend im Ort A aufhält und der andere Teil sich aus beruflichen Gründen im Ort B eine weitere Wohnung hält. Lesen Sie aber auch Himbim13 „Diese Steuer muss weg“ zu Alfred.


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