Wer ist überhaupt Steuerschuldner ?
Hallo
Ich versuche, das Thema Zweitwohnungssteuer zu verstehen und habe Fragen dazu. Bei dieser Frage geht es darum, wer der Steuerschuldner ist.
Hier die Satzung:
§ 2 Begriff der Zweitwohnung: Zweitwohnung ist jede Wohnung im Markt XYZ, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. (…)
§ 3 Steuerschuldner: Steuerschuldner ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung im Sinne des § 2 innehat.
Wer ist mit „innehat“ gemeint? Ist der Steuerschuldner der Vermieter (der ja nicht Eigentümer sein muss), der Mieter, der Eigentümer oder der Besitzer, oder mehrere gleichzeitig?
In §2 ist eine Zweitwohnung dadurch gekennzeichnet, dass eine Person sie inne hat. Wenn der Inhaber keine Person sondern eine Gesellschaft (etwa eine Vermietungsgesellschaft) ist?
Danke für die Hilfe.