Zeitweiliger Wohnsitz in München

Alfred @, Sonntag, 03.03.2013 (vor 3928 Tagen) @ Michaela123

Vergessen wir mal die Wohnsitze, die kann man nirgends anmelden. Darum geht es hier auch garnicht, sondern erst Mal ums Melderecht:

Wenn Du Deine bisherige Wohnung beibehältst und du zum Zweck eines länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung beziehen wirst, bist Du für diese Wohnung meldepflichtig. In diesem Fall hast Du vom März bis August zwei Wohnungen. Voraussichtlich wirst Du die Münchener Wohnung in dieser Zeit überwiegend Nutzen und hast damit Deine Hauptwohnung in München. Zweitwohnungsteuer fällt somit in München nicht an. Wie es am Ort Deiner bisherigen Wohnung (für die Dauer des Praktikums dann Deine Nebenwohnung) aussieht, kann ich mangels Informationen nicht sagen.

Aus melderechtlicher Sicht musst Du nicht Inhaberin der Wohnung sein. Einen Mietvertrag brauchst Du also nicht, allenfalls muss Dein Freund als "Wohnungsgeber bestätigen", dass Du bei ihm wohnst. Alles andere wäre Schikane der Meldebehörde.

Solltest Du Dich während des Praktikums nicht vorwiegend in München aufhalten – was erst Mal nicht sehr plausibel klingt – wäre die Münchener Wohnung als Nebenwohnung zu registrieren. ZWSt fiele trotzdem nicht an, da Du nicht Inhaberin der Wohnung wärst. Dass das seitens der Münchener Verwaltung ohne Fisimatenten abgeht, hoffe ich für Dich. Eine Erklärung zur ZWSt wird man Dir vmtl. abverlangen, 2013, 2014 oder irgendwann.


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