Zweitwohnsteuer

schildbürger, Sonntag, 03.03.2013 (vor 4331 Tagen)

Habe am 01.03.2013 ein Schreiben vom Kassen- und Steueramt erhalten. Nun möchte das Amt von mir eine Erklärung zur Zweitwohnsteuer, da ich vom 20.10.2007-28.02.2008 eine Nebenwohnung in Köln hatte. Hauptwohnsitz war Erftkreis. Damals war ich freiberuflich und habe die Wohnung genutzt zum kreativen Arbeiten. Was kann ich tun um dieser Steuer rückwirkend zu entgehen?
Danke für die Hilfe.

Zweitwohnsteuer

Alfred @, Sonntag, 03.03.2013 (vor 4331 Tagen) @ schildbürger

Wenn Du nicht Inhaber der Nebenwohnung warst und das nachweisen kannst: Alles.

Wenn Du Inhaber der Nebenwohnung warst und wenn der Nachweis möglich ist, dass es sich damals bei der Nebenwohnung um die tatsächlich vorwiegend genutzte Wohnung gehandelt hat: Alles.

Wenn Du Inhaber der Nebenwohnung warst und wenn Dir der der Nachweis des voriegenden Aufenthalts in Köln nicht möglich ist: Wenig bis Nichts.

Ohne Klage beim VG wird es so oder so nicht abgehen.

Zweitwohnsteuer

schildbürger, Sonntag, 03.03.2013 (vor 4331 Tagen) @ Alfred

Hallo Akfred, danke für die schnelle Antwort. Lohnt sich denn überhaupt eine Klage vor den VG für Zweitwohnsteuer bei 4 Monaten bei einer Miete von 400,. Euro damals? Zahle wenn nur ungern, aber
Klagen kostet halt auch Geld....

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Alfred @, Sonntag, 03.03.2013 (vor 4331 Tagen) @ schildbürger

Die Klage kostet am Ende nur Geld, wenn Du verlierst. Ist die Steuer vor den Augen des Gerichts rehtswidirg, zahlt die Stadt - Alles.
Ob es sich lohnt? Die Stadt freutz sich ganz besonders über jeden Cent, den sie nur deswegen einnimmt, weil der Betroffene nicht (bei Gericht) klagt.

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schildbürger, Sonntag, 03.03.2013 (vor 4331 Tagen) @ Alfred

Dann werde ich klagen, ich denke die Stadt macht eh einen Rückzieher bzw. das ich gute Chancen habe zu gewinnen. Werde berichten....

Zweitwohnsteuer

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4176 Tagen) @ schildbürger

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.