Zweitwohnsteuer

Alfred @, Sonntag, 03.03.2013 (vor 4331 Tagen) @ schildbürger

Wenn Du nicht Inhaber der Nebenwohnung warst und das nachweisen kannst: Alles.

Wenn Du Inhaber der Nebenwohnung warst und wenn der Nachweis möglich ist, dass es sich damals bei der Nebenwohnung um die tatsächlich vorwiegend genutzte Wohnung gehandelt hat: Alles.

Wenn Du Inhaber der Nebenwohnung warst und wenn Dir der der Nachweis des voriegenden Aufenthalts in Köln nicht möglich ist: Wenig bis Nichts.

Ohne Klage beim VG wird es so oder so nicht abgehen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion