Zweitwohnsteuer
Wenn Du nicht Inhaber der Nebenwohnung warst und das nachweisen kannst: Alles.
Wenn Du Inhaber der Nebenwohnung warst und wenn der Nachweis möglich ist, dass es sich damals bei der Nebenwohnung um die tatsächlich vorwiegend genutzte Wohnung gehandelt hat: Alles.
Wenn Du Inhaber der Nebenwohnung warst und wenn Dir der der Nachweis des voriegenden Aufenthalts in Köln nicht möglich ist: Wenig bis Nichts.
Ohne Klage beim VG wird es so oder so nicht abgehen.
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schildbürger,
03.03.2013
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Alfred,
03.03.2013
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schildbürger,
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Alfred,
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Alfred,
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schildbürger,
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- Zweitwohnsteuer - Himbim13, 05.08.2013
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Alfred,
03.03.2013