Untermieter für 1,50 € ??

Christian @, Montag, 18.12.2006 (vor 6749 Tagen) @ Henrik

Hallo Henrik,
ohne zu wissen, um welche Stadt es sich handelt, kann man überhaupt nichts Konkretes zu einer möglichen Steuerpflicht sagen. Es gibt auch ehrliche Städte - und gegen die anderen gibt es noch Gerichte. Und nur weil eine Stadt glaubt, ihre Rechtsauffassung zur Zweitwohnungsteuer sei allein verbindlich, muss man sich ja nicht gleich selbst verbiegen. Immer schön sauber bleiben.
Nur so viel:
- Da kommt die Vergleichsmiete/ortsübliche Miete o.ä. ins Spiel. :-D
- Ein (Unter)Mietvertrag (selbst ein ehrlicher) wäre in diesem Fall sogar ein schwerer Fehler, denn dann hätte deine Freundin, je nach der Satzung der Stadt, unwiderlegbar eine Zweitwohnung. :-P
- Anmeldung mit Nebenwohnung ist rechtmäßig, aber nicht Pflicht. Dafür muss Deine Freundin weder Mieterin noch Untermieterin sein. Sie nutzt einen umschlossenen Raum zum Wohnen oder Schlafen, das genügt im Melderecht. Wem dieser Raum gehört, ist dabei völlig belanglos.:-)
Für was eine gemeinsame Hauptwohnung oder gar ein gemeinsamer Wohnsitz nötig sein soll, entzieht sich allerdings meinem Vorstellungsvermögen.
Noch Fragen>
Gruß


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